Union und FDP streiten über PID-Zulassung

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Zu diagnostischen Zwecken werden mit der Pipette Polkörperchen von einer Eizelle entnommen.

Zu diagnostischen Zwecken werden mit der Pipette Polkörperchen von einer Eizelle entnommen.

© Montag, Universität Bonn

BERLIN (hom). In der schwarz-gelben Koalition ist ein Streit über die Frage einer gesetzlichen Neuregelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) entbrannt. Während die FDP die Methode erlauben möchte, sträuben sich Teile der Union gegen eine Zulassung. Sie möchten zur alten Rechtsprechung zurück.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte der "Ärzte Zeitung", er könne sich "politisch und persönlich nur ein Ergebnis vorstellen: ein vollständiges Verbot der PID". Der FDP-Gesundheitsexperte Erwin Lotter hatte sich in der Zeitung "Welt" dagegen für eine Zulassung der PID ausgesprochen.

Dabei werden nach einer In-vitro-Fertilisation entstandene Embryonen vor der Übertragung in den Uterus zunächst genetisch untersucht. Ziel ist, jene Embryonen herauszufiltern, bei denen bestimmte Chromosomen-Anomalien oder Genmutationen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Laut Embryonenschutzgesetz war die PID bislang verboten. Anfang Juli dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof das Verbot jedoch einkassiert und die PID teilweise erlaubt (wir berichteten).

Das Urteil hatte unterschiedliche Reaktionen in der Politik ausgelöst. Kritiker wenden ein, mit Zulassung der PID werde ein ethisch fragwürdiges Urteil über lebenswertes und lebensunwertes Leben gefällt. Außerdem könne die Methode den Wunsch nach "Designer-Babys" wecken. Befürworter wie FDP-Experte Lotter hingegen betonen, dass ein PID-Verbot den Verstoß gegen ein Menschenrecht bedeuten würde: dass der Mensch über seine eigene Fortpflanzung selber entscheidet.

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