Regierung

Keine Zweifel am Hirntod-Konzept

Begründete Bedenken an der geltenden Methode der Todesfeststellung sieht die Regierung nicht. Die BÄK dürfe lediglich Verfahrensregeln festlegen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Wann ist der Mensch tot? Die Links-Fraktion im Bundestag zitiert in einer Anfrage Positionen von Kritikern des Hirntodkriteriums.

Wann ist der Mensch tot? Die Links-Fraktion im Bundestag zitiert in einer Anfrage Positionen von Kritikern des Hirntodkriteriums.

© Andrea Danti / fotolia.com

BERLIN. Die Bundesregierung sieht "keine Alternativen zum Hirntodkonzept". Mit der Feststellung des Hirntodes werde "naturwissenschaftlich-medizinisch ein sicheres Todeszeichen zweifelsfrei festgestellt", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.

Die Linken üben sowohl am Konzept des Hirntodes als auch an der Hirntoddiagnostik Kritik. Diese Bedenken seien der Regierung bekannt, die Kritikpunkte hielten aber "einer wissenschaftlichen Diskussion nicht stand", heißt es.

Verwiesen wird dazu auf eine gemeinsame Erklärung der Gesellschaft für Neurochirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin zur Todesfeststellung vom August 2012.

Darin bekräftigen die Gesellschaften, dass der nachgewiesene vollständige und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen bedeute.

Skepsis bei verfassungsrechtlicher Unbedenklichkeit

Die Linke stößt sich daran, dass die Feststellung des Hirntods nach dem Stand der Erkenntnisse der Wissenschaft erfolgt, der in einer Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) erfolgt.

Zweifel, ob es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, wenn "Entscheidungen über Leben und Tod (...) an einen privaten Verein" delegiert werden, weist die Regierung zurück.

Denn im Transplantationsgesetz habe der Gesetzgeber wesentliche Inhalte der Todesfeststellung selbst geregelt. Der BÄK werde insoweit nur zugestanden, "im Nachvollzug der gesetzlichen Regelung" in Richtlinien die Verfahrensregeln festzulegen.

Erst im Juli ist zudem das Transplantationsgesetz dahingehend geändert worden, dass die BÄK-Richtlinien erst in Kraft treten, wenn sie vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt sind. Dies sichere "die demokratische Legitimation der Richtlinienherstellung", heißt es.

Die Regierung widerspricht zudem dem Vorwurf, das Hirntodkonzept führe dazu, dass Patienten bereits im Vorfeld des Hirntodes intensivmedizinisch behandelt würden, um später eine Organentnahme zu ermöglichen: "Der Tod wird zwar vor einer möglichen Organ- oder Gewebespende, nicht aber für eine mögliche Organ- oder Gewebespende festgestellt."

Der Interimschef der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. Rainer Hess, hatte kürzlich dafür plädiert, Transplantationen dürften nicht mehr vorbereitet werden, bevor nicht der Hirntod endgültig bestätigt ist.

Die BÄK hatte angekündigt, bald eine überarbeitete Richtlinie zu den Hirntodkriterien vorzulegen.

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