Gastbeitrag

Es werden die falschen Fragen gestellt

Patienten werden aus deren Sicht nötige Leistungen verweigert - oft bedienen sich Medien solcher Schicksale. Klar ist: Die GKV wird nicht mehr alles zahlen können, was medizinisch möglich ist. Die richtigen Fragen werden aber bisher in der Diskussion nicht gestellt, meint Fritz Beske.

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Professor Fritz Beske.

Professor Fritz Beske.

© Metodi Popow/imago

Gesundheitspolitische Themen sind kaum Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Ganz anders die Situation bei Versorgungsthemen. Ein generelles Thema ist die Überversorgung zum Beispiel mit Krankenhausbetten oder Linksherzkathetermessplätzen.

Aber auch eine aus rein ökonomischen Gründen erhöhte Zahl von Operationen wird öffentlich diskutiert.

Von besonderem Interesse für alle Medien sind jedoch Einzelschicksale von Patienten, die entweder falsch behandelt wurden oder denen nach Auffassung des Patienten notwendige oder auch gewünschte diagnostische oder therapeutische Maßnahmen vorzugsweise von Krankenkassen versagt worden sind.

Die Vorschrift in Paragraf 12 SGB V, wonach die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, findet dabei kaum Erwähnung.

Ein jüngstes Beispiel ist die Sendung im ZDF am 20. August mit dem Titel "Der Deutschland-Test - Wie gut ist unser Gesundheitssystem?". Geschildert wurden Einzelschicksale.

Beklagt wurde die Verweigerung von Leistungen und dabei auch von Leistungen der alternativen Medizin. Behandelt wurde aber auch die geriatrische Rehabilitation - wiederum mit Einzelschicksalen.

Bei der geriatrischen Rehabilitation wurde im Beitrag darauf hingewiesen, dass sie seit 2007 Pflichtleistung der Krankenkassen ist. Dies sei jedoch wenig bekannt und die Kassen seien zurückhaltend bei der Gewährung von geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen, so der Tenor.

Dies bringe geriatrische Rehabilitationskliniken in Existenznot. Dabei dürfte, so hieß es, ein Betrag von einem Prozent der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der für die geriatrische Rehabilitation erforderlich sei, die Finanzierung der GKV wohl kaum gefährden.

In dieser Diskussion hat jedes Einzelschicksal seine Bedeutung. Wer spürt, dass eine Behandlung, gleich welcher Art, hilft, der erwartet, dass ihm diese Leistung von seiner Krankenkasse gewährt wird.

Der Feststellung von Ärzten in geriatrischen Rehabilitationskliniken, dass bei den demonstrierten Fällen die Einweisung in ein Pflegeheim vermieden wurde und Patienten gestärkt nach Hause entlassen werden konnten, kann nicht widersprochen werden. Die Forderung "Rehabilitation vor Pflege", kann ihre Bedeutung haben ...

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