Organvergabe

Experten sehen Gesetzgeber am Zug

Experten haben für den Ethikrat das Transplantationsgesetz unter die Lupe genommen: Beim Status quo kann es nicht bleiben, hieß es mehrheitlich.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Zug fährt ohne ihn ab: Der 28-Jährige Michael Stapf wartet seit acht Jahren auf eine Niere. Die Aktion der Stiftung "Fürs Leben" machte vergangene Woche in einem Berliner Bahnhof auf das Schicksal der Betroffenen aufmerksam.

Der Zug fährt ohne ihn ab: Der 28-Jährige Michael Stapf wartet seit acht Jahren auf eine Niere. Die Aktion der Stiftung "Fürs Leben" machte vergangene Woche in einem Berliner Bahnhof auf das Schicksal der Betroffenen aufmerksam.

© imago / epd

BERLIN. Wer bekommt ein Organ? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Anhörung des Deutsches Ethikrats am Donnerstag in Berlin.

Die Zuteilungskriterien in der Transplantationsmedizin sind durch die Manipulationen an der Wartelistenposition von Patienten in den Fokus gerückt.

Der Gesetzgeber nennt als Kriterien für eine Zuteilung Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Details delegiert er an die Bundesärztekammer, die nach Paragraf 16 Transplantationsgesetz (TPG) den "Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien feststellt".

Dabei wird unterstellt, kritisierte die Ethikrats-Vorsitzende Professor Christiane Woopen, "als sei dies eine medizinische Aufgabe und keine ethische und politische."

Der Jurist Professor Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg rügte die Formulierung ("die BÄK stellt fest...") im Paragraf 16 als "unterkomplex". Getan werde so, als wirke die BÄK "nur als Notar".

Er mahnte, dass angesichts des Mangels bei Organen die Transparenz des Verfahrens besonders wichtig sei.

Gesetzgeber gefordert

Kingreen verwies dazu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verteilung von Studienplätzen in NC-Fächern.

Die Richter forderten seinerzeit, der Gesetzgeber müsse "die Art der anzuwendenden Auswahlkriterien und deren Rangverhältnis untereinander selbst festlegen", da sich die Studienplatzvergabe als eine "Zuteilung von Lebenschancen" auswirken könne.

Letzteres, so Kingreen, gelte erst recht für die Organvergabe. Er monierte, das derzeitige Verteilungssystem sei nicht geeignet, "die Motivation für die Organspende zu erhöhen".

Die Konkretisierung der Verteilungskriterien im TPG könne durch Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministers erfolgen, schlug er vor.

Der Leiter der Transplantationschirurgie an der Uniklinik Köln, Professor Dirk Stippel, beschrieb die Anforderungen an ein Allokationsverfahren für Organe: Dabei müssten "objektivierbare Parameter" zugrunde gelegt werden, die bundeseinheitlich messbar und reproduzierbar sind.

Weiter sollten die Parameter transparent, medizinisch sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert sein. "Nicht wir Ärzte können allein entscheiden, wem man die Chance auf ein Organ nicht gibt", sagte Stippel. Ärzte könnten dafür nur Modelle vorschlagen.

Keine einfache Aufgabe

Dagegen warnte Professor Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der BÄK, vor der Erwartung, durch eine schärfere Konturierung des gesetzlichen Rahmens lasse sich mehr Verteilungsgerechtigkeit erzielen.

Gesetzliche Kriterien für die Allokation von Organen seien aus Patientensicht "janusköpfig", da jede Regelungsstrategie mit der Benachteiligung bestimmter Patienten einhergehe.

Lilie gab zu, dass der BÄK "keine einfach subsumierbare Aufgabe zufällt".

Kritisch merkte er an, dass der Gesetzgeber sich bis in die jüngste Zeit "nicht in der Lage gesehen hat, den erforderlichen interdisziplinären Sachverstand aufzubringen, um detaillierte Regelungen zu formulieren".

Der Jurist warb für den rechtlichen Status quo, der es der BÄK erlaubt, die beiden vom Gesetzgeber genannten Kriterien (Dringlichkeit und Erfolgsaussicht) "auszubalancieren".

Transparenz, Regelhaftigkeit und Eindeutigkeit

Dagegen wandte der Philosoph Professor Micha Werner von der Universität Greifswald ein, das derzeitige TPG erfülle nicht die philosophisch unstrittigen "Minimalbedingungen von Entscheidungen für die Organallokation".

Diese lauten: Transparenz, Regelhaftigkeit und Eindeutigkeit der verwendeten Kriterien. Die Ethikratsvorsitzende Woopen resümierte, der Zugang zur Warteliste und die Zuteilung der Organe müsse getrennt behandelt werden.

Sie forderte, wie andere Sprecher vor ihr, dass mehr Daten über die Situation der Patienten erfasst werden müssten, und zwar nicht nur medizinische Kriterien, sondern auch zur psychosozialen Situation der Betroffenen.

Die nötige Kombination mehrerer Kriterien für die gerechte Zuteilung von Organen müsse in einer "intensiven öffentlichen Debatte bestimmt und gewichtet" und dann vom Gesetzgeber festgeschrieben werden, forderte Woopen.

Der Deutsche Ethikrat hat nach Angaben einer Sprecherin noch nicht entschieden, ob er sich dem Thema der Allokation von Organen in einer eigenen Stellungnahme widmen wird. Das Arbeitsprogramm des Rates für 2014 werde erst im Dezember definiert, hieß es.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wegducken geht nicht mehr

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