Korruption

Bayern nimmt Kampf gegen Bestechung auf

Ab 1. Oktober gehen Bayerns Staatsanwälte gegen Bestechung im Gesundheitswesen vor. Auf Bundesebene lässt ein Gesetz zwar noch auf sich warten - doch die Bedenken sind jetzt schon groß. Denn ambulant-stationäre Kooperationen könnten schnell in Verdacht geraten.

Veröffentlicht:
Ab Oktober gehen die Bayerischen Staatsanwaltschaften gegen Bestechung im Gesundheitswesen vor.

Ab Oktober gehen die Bayerischen Staatsanwaltschaften gegen Bestechung im Gesundheitswesen vor.

© Minerva Studio / fotolia.com

BERLIN. In München, Nürnberg und Hof nehmen ab kommenden Mittwoch, 1. Oktober, Schwerpunktstaatsanwaltschaften den Kampf gegen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen auf.

Der bayrische Justizminister Professor Winfried Bausback (CSU) erweist sich damit als schneller als die Koalition in Berlin.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Straftatbestand zur Korruption im Gesundheitswesen zu schaffen.

Das Vorhaben steht noch am Anfang. In einigen Monaten will Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Referentenentwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, lautet die Sprachregelung im Justizministerium.

Ein "Lex Ärzte" soll es nicht geben, hat Maas Anfang September nach einem Fachforum im Justizministerium betont. Es soll alle Heilberufe betreffen.

Bayern prescht vor

Im vergangenen Jahr war der Versuch der schwarz-gelben Koalition, einen Korruptionsparagrafen im SGB V unterzubringen, gescheitert.

Eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz fiel dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer. Bayern ist nun vorgeprescht und stellt einen neuen Entwurf zur Diskussion.

Bei einer Veranstaltung des Bundesverbands der Ärztegenossenschaften am Freitag in Berlin warnte Dr. Tilmann Holzer, Mitarbeiter der Fraktion der Grünen, davor, gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen zu kriminalisieren.

Genossenschaften und Ärztenetze sollten im Gesetzgebungsverfahren darauf dringen, dass der Gesetzestext präzise abgefasst werde und konkret auf die Verfolgung "schwarzer Schafe" ziele.

Holzer plädierte zudem für eine Evaluationsklausel im Gesetz.

Strukturierte Zuweisung noch möglich?

Der Bundesverband fürchtet, dass der geplante Paragraf 299a im Strafgesetzbuch Arztnetze, ambulant-stationäre Kooperationen, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften und Ärztegenossenschaften kriminalisieren könnte.

Die bisherigen Anläufe auf einen Korruptionsparagrafen seien so formuliert gewesen, dass jede Form der strukturierten Zuweisung, also zum Beispiel auch die vom Gesetzgeber gewollte Zusammenarbeit in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, staatsanwaltliche Ermittlungen hätte auslösen müssen.

Einer Rechnung von Transparency International aus dem Jahr 2011 zufolge soll der durch Korruption angerichtete Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung rund zehn Milliarden Euro im Jahr betragen.

Die Privatversicherer büßten demnach 1,5 Milliarden Euro im Jahr ein. (af)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen