Transplantations-Skandal

Angeklagter Arzt zieht vors Arbeitsgericht

Transplantationschirurg klagt gegen seine Zwangsversetzung und will wieder in der Leberchirurgie eingesetzt werden.

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GÖTTINGEN. Seit fast 16 Monaten verhandelt das Landgericht Göttingen gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum.

Jetzt muss sich auch das Göttinger Arbeitsgericht mit dem Transplantationsskandal beschäftigen: Der frühere stellvertretende Leiter des Lebertransplantations-Programms klagt dort gegen seine Zwangsversetzung.

Die Universitätsmedizin Göttingen hatte dem Oberarzt nach der Aufdeckung von Manipulationen im Zusammenhang mit Lebertransplantationen sämtliche Aufgaben in der Abteilung entzogen und ihn in die Allgemeinchirurgie umgesetzt.

Der Oberarzt will dies nicht hinnehmen und wieder als Chirurg und Operateur in der Lebertransplantation und Leberchirurgie eingesetzt werden.

Er begründet seine Klage damit, dass ihm keine Verfehlungen im Rahmen des Transplantationsskandals zum Vorwurf gemacht werden könnten. Allein der Umstand, dass über Jahre ein Ermittlungsverfahren geführt werde, ohne dass sich Verdachtsmomente gegen ihn ergeben hätten, rechtfertige nicht die Entziehung seiner Funktion.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Entdeckung der Manipulationen auch gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben einer Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde ist das Verfahren weiter anhängig, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen.

Die Universitätsmedizin Göttingen macht geltend, dass der Kläger einen regulären Arbeitsvertrag als Oberarzt habe. Er habe keinen Anspruch darauf, in einer bestimmten Klinik oder Abteilung eingesetzt zu werden.

Hintergrund der Umsetzung sei die Rufschädigung durch den Transplantationsskandal. Man habe den Bereich so umstrukturiert, dass dort keiner der seinerzeit verantwortlichen Ärzte mehr tätig sei.

Dies gelte auch dann, wenn sich eine Beteiligung des Klägers an den Manipulationen nicht nachweisen lasse. (pid)

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