Urteil

Kein Grundrecht auf assistierten Suizid

Richter lehnen Beschwerde aus Großbritannien ab und verweisen auf weiten Spielraum der Staaten.

Veröffentlicht:

STRASSBURG. Es gibt kein Grundrecht auf assistierten Suizid. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekräftigt.

Er wies eine Beschwerde aus Großbritannien als offensichtlich unbegründet ab. Dabei machte eine Frau die Rechte ihres inzwischen verstorbenen Mannes geltend.

Nach einem Schlaganfall litt er unter dem Locked-in-Syndrom und wollte sterben. Anders als in Deutschland ist assistierter Suizid in Großbritannien unzulässig.

Wer dennoch hilft, muss sich wegen Mordes verantworten. Dagegen klagte der Mann, blieb bis zum Obersten Gerichtshof aber ohne Erfolg. Daraufhin verweigerte er die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit und starb im August 2012.

Seine Frau rief den EGMR an.Das Urteil habe das Grundrecht ihres Mannes auf Privat- und Familienleben verletzt.

Die Richter wiesen die Beschwerde ab. Zur Begründung verwiesen sie auf ein Urteil aus 2002. Danach lässt sich ein Recht auf assistierten Suizid aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht unmittelbar ableiten.

Unter den Zeichnerstaaten gebe es auch keinen Konsens in dieser Frage.

Daher hätten die einzelnen Staaten einen weiten Spielraum, dies zu regeln. In dem neuen Fall hatte die Ehefrau nun einen moralischen Wandel geltend gemacht.

Die Bereitschaft, assistierten Suizid zu akzeptieren, sei deutlich gewachsen. Dem hat der EGMR nun widersprochen. Ein Konsens in dieser Frage sei nicht in Sicht.

Daher biete die Menschenrechtskonvention den britischen Gerichten keinerlei Handhabe, sich über die Gesetzesentscheidungen des Parlaments hinwegzusetzen. (mwo)

Urteil des EGMR: Az.: 2478/15

Mehr zum Thema

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert