Abschiebung
Asylpaket bremst Ärzte
BERLIN. Mit dem "Asylpaket II", auf das sich die Koalitionsspitzen geeinigt haben, wird die Abschiebung psychisch erkrankter Menschen ermöglicht.
Im Entwurf des Bundesinnenministeriums, der schon seit November vorliegt, heißt es, einer Abschiebung stehe eine "nicht lebensbedrohliche Erkrankung" nicht entgegen.
Gleiches gilt, wenn eine "ausreichende medizinische Versorgung" im Zielland vorliegt. Bisher seien oft von Betroffenen "schwer diagnostizier- und überprüfbare Erkrankungen psychischer Art (z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen)" als Hindernis einer Abschiebung geltend gemacht worden.
Das Ministerium soll eine Liste mit fachmedizinischem Personal erstellen, die über die Reisefähigkeit der Betroffenen entscheiden. In einem Aufruf haben sich neben 218 Rechtsanwälten auch Ärzteverbände und andere Nichtregierungsorganisationen gegen das geplante Gesetz gewandt.
Der Entwurf sehe "gravierende Verschärfungen" für kranke Flüchtlinge vor.Diese müssten in detaillierten Attesten, die "unverzüglich" vorzulegen sind, nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht.
Weiter heißt es in der Erklärung: "Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen auf posttraumatische Belastungsstörungen spezialisierte Ärzte wird so ins Gesetz geschrieben."
Der Aufruf wird unter anderem unterstützt von Ärzte der Welt, dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) und Medico International. (fst)