Arneimitteltests an Demenzkranken

Ausschuss feilscht um Rede- und Fragerecht bei Anhörung

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BERLIN. Im Streit um klinische Studien mit nicht-einwilligungsfähigen Patienten ist es am Mittwoch im Gesundheitsausschuss zu harten Kontroversen gekommen. Dabei geht es insbesondere um die Ausgestaltung der Anhörung, die für den 19. Oktober geplant ist.

Der Ausschuss hat seine Beratungen über die Novelle des Arzneimittelgesetzes am Mittwoch abgeschlossen, in der Frage der Arzneimitteltests bei Demenzkranken aber keine Empfehlung abgegeben. Dies wird Gegenstand der Anhörung sein, die auf Initiative einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe zustande gekommen ist. Diese setzt sich für die Beibehaltung des geltenden Rechts ein und lehnt gruppennützige klinische Studien an nicht-einwilligungsfähigen Patienten ab.

Die Gruppe um Ulla Schmidt (SPD), Uwe Schummer (CDU), Katrin Vogler (Linke) und Kordula Schulz-Asche (Grüne) soll nach Informationen der "Ärzte Zeitung" nur ein Drittel der Fragezeit erhalten. Das gleiche Quorum soll bei der Zahl der zu benennenden Sachverständigen gelten.

Dies ist ungewöhnlich, weil üblicherweise bei Gruppenanträgen sich Rede- und Fragezeit nach der Zahl der Unterstützer bemessen. Den Antrag der Gruppe um Ulla Schmidt haben bisher 130 Parlamentarier unterzeichnet. Zahlen für die beiden konkurrierenden Anträge sind nicht bekannt. Diese Antragssteller wollen – bei Vorliegen einer frühzeitig verfassten Zustimmungserklärung der Probanden – auch gruppennützige klinische Studien an Demenzkranken ermöglichen. (fst)

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