NRW

MRSA-Besiedlung? Trotzdem ins Taxi

Taxis sind Keimschleuder, hat eine Studie gezeigt. Die Landesregierung in NRW will aber an der bisherigen Praxis, auch Taxis bei Krankenfahrten einzusetzen, festhalten.

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Und die Keime fahren mit? Darauf deutet eine Studie der Universitäten Frankfurt und Gießen hin.

Und die Keime fahren mit? Darauf deutet eine Studie der Universitäten Frankfurt und Gießen hin.

© Andreas Franke/dpa

KÖLN. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf bei der Regelung von Krankenfahrten. Das geht aus einem Bericht zu "Hygienemängeln in Liegemietwagen" hervor, der kürzlich im Gesundheitsausschuss des Landtags beraten wurde.

Eine vergleichende Untersuchung in Frankfurt/Main hatte bei Kranken-Taxis eine höhere Belastung durch bakterielle Erreger als in Krankenwagen ergeben.

Im Anschluss an die Studie hatte außerdem das WDR-Magazin "Westpol" von illegalen Fahrten in Kranken-Taxis in NRW berichtet.

Es seien Personen befördert worden, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands im teureren Krankenwagen hätten gefahren werden müssen. Die CDU-Fraktion hatte eine Stellungnahme vom Ministerium verlangt.

Bund ist zuständig

Das Ministerium schreibt, dass es keine Kenntnis von regelmäßigen gesetzeswidrigen Krankenfahrten hat. Die Verfasser stellen außerdem klar, dass eine Besiedlung mit multiresistenten Keimen (MRSA) an sich noch kein Grund gegen die Beförderung im Mietwagen ist.

Entscheidend sei, ob ein Patient während der Fahrt geschulter medizinischer Betreuung bedarf oder der technischen Ausstattung in qualifizierten Rettungswagen. Diese Entscheidung müsse der behandelnde Arzt treffen.

Weiteren Reglungsbedarf sieht das Ministerium nicht, die Zuständigkeit für etwaige weitere Vorschriften zu Krankenfahrten liege beim Bund, der für das Personenbeförderungsgesetz zuständig ist.

Mietwagen haben anders als Krankenwagen oder Rettungswagen kein medizinisch geschultes Fachpersonal an Bord. Ebenso fehlt die technische Ausstattung für den Umgang mit instabilen Patienten. Mietwagen unterliegen keinen Hygienevorschriften.

Eine Studie der Universität Frankfurt, der Universität Gießen und des Frankfurter Gesundheitsamts hatte 2013 erstmals mit einheitlicher Methode die Hygiene in Krankenwagen und beim sogenannten nicht qualifizierten Krankentransport untersucht.

Die Wissenschaftler nahmen Abstrich- und Abklatschproben in 74 Mietwagen sowie 70 Krankenwagen in Frankfurt vor und nach Krankentransporten und Krankenfahrten.

In den Mietwagen fanden sie an Gurten, Kopfteilen und Griffen von Patientensitzen und -tragen in Mietwagen "signifikant höhere Konzentrationen" von Kokken und Spurenbildnern.

"Das ist ein Zeichen, dass die Hygiene nicht ausreichend ist", sagt Dr. Ursel Heudorf vom Frankfurter Gesundheitsamt, Mitverfasserin der Studie.

"Ich habe allerdings keine Hinweise, dass es dadurch mehr Infektionen gibt." Heudorf und ihre Kollegen schlagen vor, dass die Mietwagen-Unternehmen sich freiwillig verpflichten, die Wagen nach Krankenfahrten zu desinfizieren.

Keine multiresistenten Keime in Krankenwagen gefunden

In den Krankenwagen wurden keine multiresistenten Keime gefunden, dagegen entdeckten die Wissenschaftler in jedem vierten Mietwagen MRSA. Das ist insofern nicht verwunderlich, als MRSA-Patienten in Frankfurt laut der Studie fast ausschließlich in Krankenmietwagen gefahren werden.

Heudorf sieht keinen Grund für Panik. "MRSA ist außerhalb des Krankenhauses kein Problem", sagt sie. Der Grund: Für eine Infektion muss der Keim unter die Haut gelangen.

"Aus diesem Grund finde ich es gerade gut, dass MRSA-Patienten in Mietwagen fahren, weil damit üblicherweise keine Hochrisikopatienten unterwegs sind."

Lassen Ärzte aus Kostengründen Patienten im Mietwagen befördern, die in den Krankenwagen mit medizinisch-technischer Ausstattung und Besatzung gehören? Diesen Schluss legte ein Bericht des WDR-Magazins "Westpol" nahe.

Nach Erfahrung von Udo Pokowietz stimmt das. Pokowietz ist zweiter Vorsitzender des Unternehmerverbandes Privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen. "Das ist genau das, was ich in den letzten Jahren erlebt habe", sagt er.

Nach eigenen Angaben hat er erfolgreich gegen sechs verschiedene Liegemietwagen-Unternehmen in Bochum geklagt. Sie hatten Patienten transportiert, die auf Versorgung angewiesen waren.

Setzen Kassen Ärzte unter Druck?

Pokowietz behauptet, dass die Kassen Ärzte systematisch unter Druck setzen, damit sie den billigeren Mietwagen verordnen. "Haben Ärzte einen qualifizierten Krankenwagen verordnet, müssen sie sich gegenüber den Kassen rechtfertigen."

Er kritisiert, dass Ärzte ihre Entscheidung davon abhängig machen sollen, ob ein Patient bei der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung braucht.

"Bisher konnte mir niemand sagen, was genau das sein soll", so Pokowietz. "Der Begriff ist schwammig", gibt Dr. Dirk Schulenburg, Justiziar der Ärztekammer Nordrhein zu. "Aber das ist auch in anderen Arbeitsbereichen der ärztlichen Tätigkeit so."

Jedenfalls trage der Arzt die Verantwortung und müsse seine Entscheidung ausschließlich von medizinisch-fachlichen Gründen abhängig machen. "Entscheidet sich der Arzt für einen Mietwagen und es passiert etwas, dann haftet er."

KV: Ärzte gehen kein Risiko ein

Die KV Nordrhein hält es für ausgeschlossen, dass die Kassen die Entscheidung der Ärzte über die Kostenschraube beeinflussen. "Kein Arzt wird das Risiko eingehen, dass er in Haftung genommen wird", sagt eine Sprecherin.

Sie verweist darauf, dass eine Krankenfahrt oder ein Krankentransport vor der Fahrt genehmigt werden muss. "Nur bei Notfällen sagen die Kassen die Kostenübernahme nachträglich zu." Somit sei es unmöglich, Ärzte nachträglich in Regress zu nehmen.

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