Beauftragte für Transplantationen werden Pflicht

BERLIN (af). Die Abläufe der Organspenden und der Organtransplantationen in Deutschland sollen künftig professioneller aufgestellt sein. Das ist eines der Anliegen des Änderungsentwurfes zum Transplantationsgesetz, den das Bundeskabinett am Montag beschlossen hat.

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Die Regierung kommt damit ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/53/EU zu den Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in deutsches Recht nach. Die Regelung ist nicht Teil der Diskussion darum, wie in Deutschland mehr Organspender gewonnen werden können.

Der Ärztetag hatte sich vergangene Woche für die Widerspruchslösung ausgesprochen, nach der Ärzte einem Hirntoten die Organe entnehmen dürfen, wenn dieser zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Transplantationsbeauftragter an Endtnahmekrankenhäuser

Wesentliche Neuerung der nun vom Kabinett beschlossenen Regelung ist, dass Entnahmekrankenhäuser gesetzlich verpflichtet werden, einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen. Dessen Aufgabe soll sein, mögliche Organspender zu identifizieren und die Angehörigen darauf anzusprechen.

Nur mit deren Zustimmung können in Deutschland Organe entnommen werden, wenn kein Spenderausweis vorhanden ist.

Vor allem kleinere Krankenhäuser lassen auch vorhandene Chancen zur Organentnahme verstreichen, weil sie ihre knappen personellen und räumlichen Kapazitäten damit nicht weiter belasten wollen. Die Entnahmen werden ihrer Ansicht nach nicht ausreichend bezahlt.

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