Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 30.01.2012

Organspende: Fast immer entscheiden Angehörige

FRANKFURT/MAIN (dpa). In neun von zehn Fällen müssen die Angehörigen über eine mögliche Organspende entscheiden, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat.

Das geht aus Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen.

Nur knapp sieben Prozent hatten 2011 ihre Entscheidung schriftlich hinterlegt, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis. 28 Prozent hatten sich vor ihrem Tod zumindest mündlich geäußert.

In 42 Prozent der Fälle waren die Angehörigen bei ihrer Entscheidung auf den "mutmaßlichen Willen" des Verstorbenen angewiesen. In jedem vierten Fall gab es gar keinen Anhaltspunkt, ob der Tote für oder gegen Organspende war.

"Die Ablehnungsrate ist mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt", folgert die Stiftung.

"Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende."

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