Sonntag, 26. Mai 2013
Ärzte Zeitung, 28.05.2012

Kommentar

Transplantation braucht Transparenz

Von Christiane Badenberg

Mit dem Transplantationsgesetz ist ein erster, wenn auch kleiner, Schritt geschafft, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Effektiver wird dabei vermutlich eher die verpflichtende Einführung von Transplantationsbeauftragten an den Kliniken sein, als die Aufklärungskampagne des Bundesgesundheitsministeriums oder die regelmäßige Infopost von der Krankenversicherung.

Erfreulich ist, dass sich für ein so wichtiges Thema im Deutschen Bundestag eine parteiübergreifende Mehrheit findet.

Ärgerlich ist dagegen, dass sich die Parlamentarier nicht dazu durchringen konnten, den Bürgern wenigstens einmal im Leben zuzumuten, sich direkt mit der Frage zu beschäftigen, ob man seine Organe spenden möchte oder nicht. Zum Beispiel, beim Abholen des Personalausweises oder des Führerscheins.

Dringend geboten ist es jetzt, alle Querelen rund um die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu beenden. Ein Teil ihrer Führungskräfte hat in den vergangenen Monaten die eigene Arbeit durch mehr als ungeschicktes Verhalten konterkariert und so das Vertrauen in das Spendesystem erschüttert.

Hier muss Transparenz geschaffen werden, sonst nützt das beste Transplantationsgesetz nichts.

Lesen Sie dazu auch den Bericht:
Organspende: Staat will nicht lockerlassen

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[29.05.2012, 15:35:29]
Dr. Thomas Georg Schätzler 
Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit ?
Es mag vielleicht arrogant klingen, aber wenn man wie ich aus der Familie eines Staatsrechtlers kommt (Johann-Georg Schätzler: 'Handbuch des Gnadenrechts'), dann verzweifelt man als juristischer Laie bei bestimmten Sätzen wie: "sich direkt mit der Frage zu beschäftigen, ob man seine Organe spenden möchte oder nicht. Zum Beispiel, beim Abholen des Personalausweises oder des Führerscheins."

Selbst bei Unrechtsstaaten wie der DDR war es durchaus legitim, Personalausweise auszustellen. Dieses wurde aber illegitim bei bestimmten DDR-Bürgern mit der Frage verbunden, ob sie nicht endlich aus der Kirche aus- und der SED beitreten wollten bzw. wenigsten IM fürs MfS (informeller Mitarbeiter fürs Ministerium für Staatssicherheit) werden wollten?

Denn wo soll unsere verfassungsmäßige Grenzziehung sein. Heute würde noch nach der Organspende gefragt, morgen vielleicht nach der für die Gemeinschaft teuren und Organspende-hinderlichen HIV-Infektion und übermorgen gleich nach sexuellen Präferenzen, politischer Meinungsbildung bzw. Risiko- und Gefährdungs-Verhalten?

Im Gesundheitswesen und bei schweren Krankheiten gibt es so viele eminent wichtige, vital bedeutsame Paradigmen, Zielkonflikte und Lösungsstrategien. Die Organtransplantation ist nur eine von vielen, aber nicht 'primus inter pares'.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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