Premiere
Spenderegister für Augenhornhäute
FREIBURG. Das bundesweit erste Spenderegister für Augenhornhäute wurde im Rahmen der Feier zum zehnjährigen Bestehen der LIONS Hornhautbank Baden-Württemberg am Universitätsklinikum Freiburg eingeweiht.
Das Register soll den Angehörigen die Entscheidung erleichtern, ob sie die Hornhaut eines Verstorbenen zur Transplantation freigeben, teilt die Uniklinik mit. Ohne die explizite Einwilligung zu Lebzeiten (beispielsweise durch einen Organspendeausweis) oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen darf keine Augenhornhaut entnommen werden.
Häufig ist jedoch unklar, ob ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Hornhautspende explizit zugestimmt hat oder ob dies sein ausdrücklicher Wille gewesen wäre.
Die Dokumentation der grundsätzlichen Spendebereitschaft oder der grundsätzlichen Ablehnung einer Hornhautspende im Spenderegister soll den Angehörigen als verlässlicher Anhaltspunkt dienen. Sie allein ist jedoch nicht verbindlich im Sinne des Transplantationsgesetzes: Das letzte Wort haben die Angehörigen.
Lions Hornhautbank Baden-Württemberg seit 2003
Durch eine Hornhauttransplantation kann das Sehvermögen von Patienten wiederhergestellt werden, deren eigene Hornhaut aufgrund unterschiedlichster Erkrankungen eingetrübt ist.
Dafür wird nicht die gesamte Hornhaut des Spenders benötigt, sondern lediglich eine dünne Scheibe von circa 1,5 cm Durchmesser, die geeigneten Spendern nach deren Tod entnommen wird.
In der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg werden seit 2003 Spenderhornhäute qualitätsgesichert entnommen, begutachtet und konserviert.
Bis 2013 wurden 3139 Transplantate aus der Hornhautbank Baden-Württemberg transplantiert, davon 2632 an der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg. (eb)