Hirntoddiagnostik

Neurologen fordern Neurologen

Hat die Hirntoddiagnostik ein Problem? Ein Zeitungsbericht hatte das suggeriert. Deutschlands Neurologen halten die Hirntodfeststellung jedoch für "eine der sichersten Diagnosen". Die Fachgesellschaften fordern aber eine neue Vorgabe.

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Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland eine der sichersten Diagnosen in der Medizin, so Neurologen.

Die Hirntoddiagnostik ist in Deutschland eine der sichersten Diagnosen in der Medizin, so Neurologen.

© psdesign1 / fotolia.com

BERLIN. Deutschlands Neurologen und Neurochirurgen fordern - indirekt - eine Erweiterung der Richtlinien zur Hirntodfeststellung. Künftig sollte bei der Diagnostik "mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin und Hirntoddiagnostik beteiligt sein", forderten drei Fachgesellschaften am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme in Berlin.

Hintergrund für den Vorstoß ist eine neuerliche Debatte über vermeintliche Probleme bei der Hirntoddiagnostik. Mitte Februar hatte die "Süddeutsche Zeitung" über acht Richtlinien-Verstöße zwischen Anfang 2011 und Anfang 2013 in Bayern und Nordrhein-Westfalen berichtet.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hatte die Zahlen bestätigt. Allerdings seien keinen lebenden Menschen Organe entnommen worden, teilte die DSO weiland mit. Bei den genannten Fällen sei der Hirntod im Nachhinein sicher festgestellt worden.

Die genannten Fälle machten weniger als ein Prozent der damaligen Fälle mit Hirntoddiagnostik aus.

"Eine der sichersten Diagnosen in der Medizin"

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) und die Deutsche Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) verweisen nun darauf, dass die Feststellung des Hirntods nach den hierzulande gültigen Regularien "eine der sichersten Diagnosen in der Medizin" sei. In ihrer Stellungnahme erinnern sie an die Bestimmungen in der einschlägigen Richtlinie der Bundesärztekammer.

Allerdings fordern die drei Gesellschaften eine Erweiterung der Bestimmungen. Künftig solle "zumindest einer" der Untersucher ein Neurologe oder Neurochirurg sein.

Der müsse nicht nur langjährige Erfahrung in der Intensivmedizin haben, sondern auch regelmäßige und praktische Erfahrung bei der Hirntodbestimmung nachweisen können.

Bislang sehen die Richtlinien lediglich vor, dass die Untersucher über "mehrjährige Erfahrung" in der Behandlung von Intensivpatienten "mit schweren Hirnschädigungen" haben müssen. (nös)

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