Patientenverfügung

Organspende muss thematisiert werden!

Die Bereitschaft zur Organspende verharrt seit Jahren auf niedrigem Niveau. Das jüngste BGH-Urteil zur Patientenverfügung birgt Chancen, das zu ändern. Ärzte könnten dabei ein Schlüssel sein – aber nur mit entsprechender Vergütung.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Patientenverfügung und Organspende: Ein Widerspruch?

Patientenverfügung und Organspende: Ein Widerspruch?

© Andrea Warnecke/ dpa

Organspende und Patientenverfügung können leicht in einen Konflikt geraten, über den sich wohl die wenigsten medizinischen Laien bewusst sind. Denn um transplantationsfähige Organe bis zum Hirntod zu erhalten, können genau die lebensverlängernden Maßnahmen notwendig sein, die der Patient in seiner Verfügung ablehnt.

Naheliegende Lösung ist ein Passus in der Patientenverfügung, der sich mit der Organspende beschäftigt. Und die Gelegenheit ist günstig, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich die Anforderungen an eine Patientenverfügung konkretisiert (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Danach muss sich eine Patientenverfügung konkret mit bestimmten Krankheitsbildern oder mit bestimmten medizinischen Maßnahmen befassen.

Beratung wird aktuell stärker wahrgenommen

Weil der BGH-Beschluss teilweise zu Verunsicherungen geführt hat, suchen viele Menschen die auch von Verbraucherschützern empfohlene Beratung auf. Eine Chance, denn Ärzte und andere Berater können dann auch das Thema Organspende ansprechen.

Bei einer kürzlich veröffentlichten Erhebung der Universität München gaben nur 44 Prozent der Hausärzte an, bei einem Gespräch über die Patientenverfügung werde auch die Organspende "fast immer" oder jedenfalls "häufig" zum Thema.

Die Bundesärztekammer hatte bereits Anfang 2013 ein "Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung" herausgegeben. Es gibt Ärzten Empfehlungen, wie sie sich im Fall von Konflikten verhalten sollten.

Dabei räumt das Papier dem Willen der Patienten grundsätzlich Vorrang vor den Belangen der Organspende ein. Gerade deshalb ist es wichtig, die Organspende in den erklärten Patientenwillen einzubeziehen.

Nachwirkungen des Organspendeskandals

Als Spätfolge der Organspendeskandale liegen mancherorts die Nerven bei diesem Thema offenbar immer noch blank. Auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" gab die Bundesärztekammer keine Auskunft, ob und inwieweit das inzwischen nahezu vier Jahre alte Arbeitspapier bei den Akteuren bekannt ist und sich in der Praxis bewährt.

Fragen scheinen angebracht. Denn in den meisten Situationen empfiehlt das Papier, "vorgesehene intensivmedizinische Maßnahmen mit dem Patientenvertreter zu besprechen und dessen Einwilligung einzuholen". Neben Bevollmächtigten und Betreuern ist danach teils auch "der nächste Angehörige dazu berufen, über die Organspende zu entscheiden".

Doch können sie das? Unberatene medizinische Laien, die gemeinsam mit nahen Menschen über ihr Sterben nachdenken, sehen meist wohl gar keinen Anlass, dabei auch über die Organspende zu sprechen.

So wird den Patientenvertretern und Angehörigen eine Entscheidung aufgebürdet, für die sie oft wohl allenfalls eine intuitiv gefühlte Basis haben. Auch für diese Menschen ist es wichtig, das Thema früh zu besprechen und in die Patientenverfügungen aufzunehmen.

Menschen verdrängen Thema gerne

Hinzu kommt, dass Menschen, die sich mit ihrer Patientenverfügung beschäftigen, in der Regel wohl vorrangig an schwere Krankheiten denken. Der Konflikt zur Organspende wird aber gerade nach Unfällen oder nach einem Schlaganfall besonders virulent. Wenn Ärzte etwa wegen einer schweren Hirnverletzung den Hirntod unumkehrbar absehen können, kann es trotzdem noch einige Zeit dauern, bis er tatsächlich eintritt.

Das Bundesjustizministerium empfiehlt einen Passus in der Patientenverfügung, wonach in solch einer Situation entweder die Patientenverfügung oder der Wille zur Organspende Vorrang haben soll. Ein solches Entweder-Oder kann bei einem Spender-Vorrang aber leicht dazu führen, dass die Patientenverfügung ausgehebelt wird – und umgekehrt.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) empfiehlt daher, einen Vorrang der Organspende zu befristen. Eine Frist von drei bis fünf Tagen sei etwa in der Schweiz üblich, sagt Medizinvorstand Axel Rahmel. In dieser Zeit könne man in der Regel erkennen, ob ein irreversibler Hirnfunktionsausfall eintreten wird. Zudem bekommen so die Angehörigen einen wichtigen zeitlichen Rahmen.

Die Zahl der möglichen Konfliktfälle, in denen Patienten mit einer erheblichen Hirnschädigung nach ihrer Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen würden, obwohl sie die Organspende befürworten, schätzt Rahmel auf 1000 pro Jahr.

Bessere Vergütung für Spezialisten?

Ein Organspende-Passus in der Patientenverfügung könnte Ärzten und Angehörigen Klarheit bringen, doch ein Beratungsgespräch hierüber braucht Zeit und Kenntnis bei den Beratern, weiß Rahmel. "Das muss ausreichend vergütet werden."

Und auch hier könnte nach seiner Ansicht die Schweiz Vorbild sein: Ärzte, die für solche Gespräche eine zertifizierte Schulung gemacht haben, bekämen dort eine höhere Vergütung.

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