Grünes Licht für Mindestlöhne in der Pflegebranche

Veröffentlicht:

BERLIN (hom). Der Bundestag hat die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen - darunter die Altenpflegebranche - beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten Union und SPD für eine Aufnahme der Pflege in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, FDP und Linke votierten dagegen.

Jetzt muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. "Das zähe Ringen um den Mindestlohn hat sich für rund 565 000 Pflegekräfte in Deutschland gelohnt", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann. Gerade in der Pflegebranche sei ein Mindestlohn notwendig. Über die Lohnuntergrenze soll eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern kirchlicher und nichtkirchlicher Pflegeanbieter verhandeln.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert