Sozialgericht verdammt Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher

Transparenzberichte über Pflegeheime sind rechtswidrig, urteilt das Sozialgericht Münster.

Veröffentlicht:
Keine Bewertung von Pflegeheimen mit Noten, sagt das Sozialgericht Münster.

Keine Bewertung von Pflegeheimen mit Noten, sagt das Sozialgericht Münster.

© yeahwgeni / fotolia.com

KÖLN (iss). Die Veröffentlichung der Transparenzberichte über Pflegeheime im Internet ist rechtswidrig. Die abqualifizierende Bewertung der Pflegequalität durch Pflegenoten führe die Verbraucher in die Irre und verletze das Recht der Heimträger auf Berufsausübungsfreiheit, hat das Sozialgericht Münster (SG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Gericht hat wegen der Bedeutung des Verfahrens die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Die Entscheidung aus Münster ist nach Angaben des Sozialgerichts die erste bundesweit in einem Hauptsacheverfahren. Bislang gab es bereits einige - widersprüchliche - Entscheidungen in Verfahren über einstweilige Anordnungen gegen die Veröffentlichung der Transparenzberichte (wir berichteten).

Ein Pflegeheim aus dem westfälischen Borken hatte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichts geklagt. Das Heim war nach der Qualitätsprüfung durch den MDK auf der Schulnotenskala mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden.

"Eine im Internet veröffentlichte, umfassende und fortwährende hoheitliche Bewertung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen durch Noten berührt intensiv und nachhaltig die Berufsausübungsfreiheit der Einrichtungsträger", entschieden die Richter. Sie übten sehr grundsätzliche harte Kritik an der Systematik des sogenannten Pflege-TÜV.

Die in der "Pflege-Transparenzvereinbarung stationär", die die Basis für die Transparenzberichte darstellt, festgehaltenen Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, die von Pflegeheimen erbrachten Leistungen und ihre Qualität zu beurteilen. Das gelte vor allem für die Ergebnis- und Lebensqualität. "Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar", so die Richter. Sie gehen noch weiter: "Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher."

Das Gericht bemängelt zudem, dass die Pflegenoten vor allem die Qualität der Dokumentation beurteilen, nicht aber das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen. "Solange aber Kriterien überhaupt noch nicht entwickelt worden sind, die das Potenzial haben, zuverlässig Aussagen über die Qualität von Pflege machen zu können, kann die Veröffentlichung von Pflegenoten nicht rechtmäßig sein", urteilte das Gericht.

Az.: S 6 P 111/10

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was steckt hinter dem Alice-im-Wunderland-Syndrom, Dr. Jürgens?

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken