Richtlinie soll Heimprüfung transparenter machen

KIEL (di). Eine neue Richtlinie zu den Prüfungen in Pflegeeinrichtungen soll mehr Transparenz über die Qualitätsanforderungen der Aufsicht und unter dem Strich mehr Zeit für die Pflege schaffen.

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Bislang wurde nach Einschätzung des Sozialministeriums in vielen Heimen zu viel Arbeitszeit damit verbracht, vermuteten oder erwarteten Anforderungen der Aufsichten zu entsprechen. Dies habe in vielen Fällen zu unnötiger und überflüssiger Arbeit an Dokumentationen und Nachweisen geführt.

Die neue Richtlinie schafft Klarheit über die Schwerpunkte der aufsichtsrechtlichen Überprüfung durch die Kreise.

Dies betrifft den Personaleinsatz und die Arbeitszeiten, die Personalstruktur und -qualifizierung, die Erfüllung von Informationspflichten gegenüber den Bewohnern und das Beschwerdemanagement in den Heimen. Zu den genannten Bereichen gibt es in der Richtlinie Fragen und Kriterien, die die Einrichtungen zu erfüllen haben.

Rund 660 Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein

Helfen soll die Richtlinie auch bei der Abgrenzung zur Prüfung der Ergebnisqualität, die durch den MDK erfolgt. Damit sollen Doppelprüfungen vermieden werden. Die Einführung der Prüfrichtlinie wird von einer Studie begleitet, um weitere Verbesserungen zu ermöglichen.

In Schleswig-Holstein gibt es rund 660 Einrichtungen in der Pflege mit über 30.000 Bewohnern und rund 320 Behinderten-Einrichtungen mit rund 9000 Bewohnern.

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