Milliardenmehrbelastungen für die Pflegeversicherung?

BERLIN (af). Auf die Soziale Pflegeversicherung kommen bis einschließlich 2015 Mehrausgaben von bis zu drei Milliarden Euro zu. Das geht aus der bislang noch nicht veröffentlichten Kabinettsfassung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

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Zwei Milliarden sollen demnach in zusätzliche Leistungen für Demenzkranke fließen. Eine weitere Milliarde verteilt sich auf zahlreiche kleinere Positionen, zum Beispiel auf die Förderung neuer Wohnformen oder die Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rente. Der Entwurf soll aller Voraussicht nach am 28. März im Kabinett beraten werden.

Im Gegenzug soll die Anhebung des Beitragssatzes ab dem 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte bis einschließlich 2015 rund 3,5 Milliarden Euro wieder hereinspielen.

Eine noch nicht bezifferte Zahl von Pflegebedürftigen rutscht im Zuge der Reform in eine niedrigere Pflegestufe. Das soll der Pflegeversicherung im Jahr 2013 etwa 100 Millionen Euro und im Jahr darauf rund 150 Millionen Euro einsparen, heißt es in der Kabinettsvorlage des PNG.

Ministerium rechnet mit Einsparungen von 120 Millionen Euro

Ärzte, die Hausbesuche bei Heimbewohnern unternehmen, sollen dies künftig vergütet bekommen. Dafür entstehen den gesetzlichen Krankenkassen geschätzte jährliche Mehraufwendungen von insgesamt rund 77 Millionen Euro.

Weil dies weniger Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen könnte, rechnet das Gesundheitsministerium im Gegenzug mit Einsparungen von 120 Millionen Euro.

Bei den Kassen steht man den Rechnungen reserviert gegenüber. Schon 2014 könnte die Pflegereform ins Minus rutschen, wird in Kassenkreisen erwartet.

Anders als ursprünglich vorgesehen sollen mit der Reform zunächst keine ambulanten Betreuungsdienste eingeführt werden.

Betreuungsdienste werden erprobt

Diese Ergänzung der ambulanten Pflegedienste war im Gesetzentwurf dafür vorgesehen, an Demenz erkrankte Menschen zu Hause zu betreuen, die keine körperlichen Gebrechen haben. Diese Betreuungsdienste sollen nun in einem Modellversuch erprobt werden.

Gestrichen wurde die im Referentenentwurf von Januar noch enthaltene "Regelung zur besseren Berücksichtigung des Rehabilitationsbedarfs".

Pflegenden Angehörigen sollte damit der Zugang zu Rehabilitationsleistungen oder stationären Vorsorgeuntersuchungen erleichtert werden.

So war vorgesehen, die pflegenden Angehörigen mit den Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen gemeinsam unterzubringen.

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