Pflegestreit

Anbieter wollen neue Schiedsperson

Im Streit mit der AOK Nordost haben Pflegeverbände die Vorwürfe der Kasse zurückgewiesen. Auch fordern sie die Bestellung einer neuen Schiedsperson.

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BERLIN (ami). Als "Clownerie" wertet der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die Aufforderung der AOK Nordost, im Streit um die Vergütung der Pflegedienste in Berlin und Brandenburg zu einem sachlichen Dialog zurückzukehren, statt zu demonstrieren.

"Pflegedienste demonstrieren nicht, weil es ihnen Spaß macht, sondern weil ihnen nichts anderes mehr übrig bleibt. Sie demonstrieren, weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht", so bpa-Chef Bernd Meurer in Reaktion auf die Berichterstattung der "Ärzte Zeitung".

Er wies darauf hin, dass die Proteste nicht mit Leistungseinschränkungen einhergehen. Auch die Ablehnung der Schiedsperson für die Verhandlungen in Berlin ist nach Angaben des bpa-Chefs gut begründet.

Für die Berliner Vertragspartner hat das Brandenburger Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde laut bpa genau die Schiedsperson benannt, die schon die AOK vorgeschlagen hatte.

Die Verbände hatten sie bereits vor der Benennung durch die Aufsichtsbehörde abgelehnt. Sie melden laute Zweifel an ihrer Neutralität an.

Pikant: Diese Schiedsperson hat den Angaben zufolge den Schiedsspruch aus dem Jahr 2007 für Brandenburg gesprochen, gegen den eine Klage des bpa noch läuft. Meurer widersprach jedoch der Darstellung, dass diese Klage Verhandlungen blockieren würde.

Dagegen, dass diese Schiedsperson nun für Berlin benannt wurde, haben die Pflegeverbände erneut geklagt.

Für diese Klage mussten sie sich die aufschiebende Wirkung zusätzlich erstreiten, denn das märkische Gesundheitsministerium wollte sofortigen Vollzug für seinen Benennungsbescheid anordnen lassen.

Dabei soll es nach Informationen der "Ärzte Zeitung" Absprachen zwischen Schiedsperson und Aufsichtsbehörde gegeben haben.

Diesen Antrag lehnten sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht in zweiter Instanz ab. Ein endgültiges Urteil steht noch aus. Doch in der Zwischenzeit besteht rechtlich die Möglichkeit, dass eine neue Schiedsperson benannt wird.

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