Nordosten

Landespflegegesetz umstritten

Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommerns will die ambulante Pflege stärken - und legt ein neues Pflegegesetz vor. Doch ist alles nur eine Absichtserklärung?

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Pflege zu Hause - das will die Regierung im Nordosten.

Pflege zu Hause - das will die Regierung im Nordosten.

© Marcel Mettelstiefel / dpa

SCHWERIN. Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein neues Landespflegegesetz, von dem sich die große Koalition in Schwerin eine Stärkung der ambulanten Pflege verspricht.

Vor der zweiten Lesung im Landtag Anfang Dezember kritisiert die Opposition aber "unverbindliche Absichtserklärungen", weil sie eine eindeutige Bindung der Landesförderung für Pflegeunternehmen an Tarifverträge vermisst.

Die Landesregierung wolle nur darauf hinwirken, dass sich Pflegebetriebe an Tariflöhnen orientieren, so der Vorwurf der Linken.

Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass die Regierung die angemessene Vergütung der Pflegekräfte für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe hält, weil "nur im Zusammenwirken von Land und Kommunen, Kostenträgern und Leistungserbringern eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur gewährleistet werden kann".

Das Landespflegegesetz verbindet die Förderung von Pflegeanbietern mit einer "Orientierung an einschlägigen Tariflöhnen".

Über eine Millionen Euro für Kreise und Städte

Das Sozialministerium sieht darin im Gegensatz zur Opposition bereits einen "entscheidenden Schritt hin zu besseren Löhnen in der Pflege."

SPD und CDU erwarten von dem Gesetz auch, dass mehr Menschen die Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird. Dazu sollen etwa die Fördermittel des Landes verstärkt in den ambulanten Bereich fließen.

1,5 Millionen Euro sollen Landkreisen und kreisfreien Städten im Nordosten 2013 zur Verfügung gestellt werden, um ambulante und teilstationäre Einrichtungen zu fördern. Diese Ausrichtung hatten die beidenParteien im Koalitionsvertrag festgehalten.

Zugleich lässt die Landesregierung das Pflegewohngeld für Heimbewohner auslaufen. Die Kommunen müssen also mit höheren Sozialhilfeausgaben rechnen. Wer das Geld bislang erhält, hat zwar Bestandsschutz.

Die Opposition hält die neue Regelung aber für falsch: Damit verabschiede sich die Landesregierung von ihrem Grundsatz, Heimbewohnern den Gang zum Sozialamt möglichst zu ersparen, hieß es.

Auch die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) kritisierte, dass das Pflegewohngeld nicht neben der ambulanten Förderung weitergezahlt wird.

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