Ab Januar in Kraft

Kabinett verordnet "Pflege-Bahr"

Mit 60 Euro soll die Pflegeversicherung gefördert werden - das hat das Bundeskabinett beschlossen. Wissenschaftler halten das für den falschen Weg.

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BERLIN. Der staatliche Zuschuss für die neue Zusatz-Pflegeversicherung kann kommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch das Vorhaben von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Die Förderung von 60 Euro im Jahr soll dazu anreizen, in Eigenregie für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorzusorgen.

Die Regierung hofft, dass damit auch Menschen mit geringerem Einkommen mitmachen. Eine Studie der Barmer GEK hatte am Dienstag darauf hingewiesen, dass die von der Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflegekosten ein hohes Armutsrisiko darstellen.

Eigenbetrag von zehn Euro monatlich

Versicherte müssen für den "Pflege-Bahr" mindestens zehn Euro monatlich als Eigenbeitrag entrichten. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller wegen gesundheitlicher Risiken ablehnen.

Damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, sind Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht erlaubt.

Die Verordnung tritt am 4. Januar 2013 in Kraft. Dann werden laut Ministerium auch die ersten förderfähigen Angebote am Markt sein.

Kritik von Experten

Wissenschaftler halten den Förderansatz für falsch. Da die privaten Versicherer jeden ohne Unterschied aufnehmen müssen, stehe zu befürchten, dass die Tarife eine "adverse Selektion" auslösen, also dass sich darin überwiegend diejenigen versammeln, die aufgrund ihres angeschlagenen Gesundheitszustandes keine andere Pflegezusatzversicherung bekommen würden, schätzt der Bremer Sozialwissenschaftler Professor Heinz Rothgang im Pflegereport der Barmer GEK.

Das wiederum würde zu Beitragserhöhungen führen, die die geförderten Produkte teurer als nicht geförderte Produkte machen könnten. Dies werde sich in der fünfjährigen Karenzzeit noch kaschieren lassen, sagte Rothgang. Dann aber könnten die Prämien für die geförderten Pflegetagegeldversicherungen steigen.

Vom geförderten in ein nicht gefördertes Produkt zu wechseln, werde nicht möglich sein, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch der "Ärzte Zeitung". Kündige ein Versicherter, müsse er die bis dahin erhaltenen Zulagen zurückzahlen.

Eine weitere Möglichkeit ist, nicht mehr in den Vertrag einzuzahlen. Der ruhende Vertrag verliert dann aber kontinuierlich an Wert.

Die Gefahr, dass die geförderten Produkte trotz der Zulage unattraktiv werden könnten, sieht die Versicherungswirtschaft selbst. PKV-Verbandschef Dr. Volker Leienbach hatte deshalb im Bundestag bereits angeregt, die Zuschüsse bereits jetzt per Gesetz zu dynamisieren. (dpa/af)

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