Pflege

Viele Leistungen bleiben ungenutzt

Mit der Pflegereform sollen auch die Leistungen verbessert werden - vor allem für Demenzkranke. Doch schon heute zeigt sich: Viele Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen, bleiben ungenutzt liegen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Beratungsgespräch: Viele ältere Menschen wissen nicht, was die Pflegeversicherung leistet, sagt ein Experte.

Beratungsgespräch: Viele ältere Menschen wissen nicht, was die Pflegeversicherung leistet, sagt ein Experte.

© Miriam Dörr / Fotolia.com

DÜSSELDORF. Die Barmer GEK in Nordrhein-Westfalen setzt auf die Wirkung der im Pflege-Neuausrichtungsgesetz verankerten neuen Beratungspflichten: Viele Pflegebedürftige und Angehörige nehmen deutlich weniger Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch als ihnen zustehen.

Nach dem Gesetz müssen die Pflegekassen künftig jedem, der einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, innerhalb von 14 Tagen einen Beratungstermin anbieten.

Die Beratung soll auf Wunsch des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

Kann die Kasse das nicht zeitnah sicherstellen, muss sie dem Pflegebedürftigen einen Beratungsgutschein für einen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen.

Mittel sind ausreichend vorhanden

"Die frühzeitige Beratung ist ein Kern des Gesetzes", sagt Klaus-Peter Enste, Abteilungsleiter Leistungen und Pflege bei der Regionalgeschäftsstelle Wuppertal der Barmer GEK.

Das sei ein erster Schritt, um die Pflegekassen stärker in die Verantwortung zu nehmen. "Gerade von der Beratungsverpflichtung versprechen wir uns viel." Das gelte insbesondere für die Leistungsinanspruchnahme.

"Viele Leistungen, die den Pflegebedürftigen heute schon zur Verfügung stehen, werden nicht abgerufen", sagt Enste. Dabei seien ausreichend Mittel vorhanden.

Das gelte für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ebenso wie für die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach Paragraf 45b Sozialgesetzbuch XI. Nachfragen bei den Versicherten und ihren Angehörigen hätten gezeigt, dass sie häufig nichts von ihrem Anspruch wissen.

Zudem scheuten sich manche, Hilfe von außen ins Haus zu holen. Auch hier könne eine Beratung helfen, in der die Vorteile der unterstützenden Angebote für Pflegende und Pflegebedürftige aufgezeigt werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Bei den zusätzlichen Betreuungsleistungen wüssten viele nicht, dass sie bereits heute Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zur Verfügung stehen, die noch keine Pflegestufe haben.

Je nach Umfang des Betreuungsbedarfs erhalten die Versicherten 100 Euro oder 200 Euro monatlich - werden die Beträge in einem Jahr nicht ausgeschöpft, kann der Rest ins nächste Halbjahr mitgenommen werden.

Für die Verhinderungspflege stehen pro Jahr 1575 Euro zur Verfügung. Für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Krankenunterlagen oder Mundschutz erhalten Versicherte gut 30 Euro im Monat - auch das wird nach Auskunft des Barmer GEK-Experten nicht ausreichend in Anspruch genommen.

Vielen Pflegebedürftigen und Pflegenden sei nicht bewusst, dass sie verschiedene Segmente wie die zusätzlichen Betreuungsleistungen und die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege kombinieren können.

"In den ganzen Bereich muss mehr Transparenz kommen", sagt Enste. Neben den Kassen mit ihrer Beratung könnten auch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte dazu beitragen, die Versicherten und ihre Angehörigen auf die verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.

"Das wäre eine Möglichkeit, mehr Nachhaltigkeit in die Information zu bekommen."

Enste begrüßt, dass das Gesetz die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausweitet. Es sei ein "absolut richtiger Schritt", dass diese Gruppe künftig auch Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen erhalten kann.

Darüber hinaus bekommt sie Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch der Ausbau von Angeboten zur Stärkung der pflegenden Angehörigen sei notwendig.

"Das Gesetz ist der Einstieg in eine bessere Versorgung." Er kritisiert aber, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff nach wie vor unverändert ist.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sparen durch Unkenntnis

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