Kommentar zu Pflegeleistungen
Sparen durch Unkenntnis
Inzwischen werden die meisten wissen, dass die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Schließlich ist dieser Sozialversicherungszweig explizit als Teilkaskoschutz angelegt worden. Umso bedauerlicher ist es, dass die Betroffenen noch nicht einmal alle verfügbaren Leistungen abrufen.
Das gilt etwa für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder für zusätzliche Betreuungsleistungen. Nach Angaben der Barmer GEK wissen viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfach nichts von ihrem Anspruch.
Die Barmer GEK erwartet, dass sich das mit den neuen Beratungspflichten durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ändern wird. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Kassen die neue Aufgabe auch wirklich ernst nehmen.
Sie hätten heute schon die Möglichkeit, ihre Versicherten und die behandelnden Ärzte auf die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das gelingt den Kassen bei anderen Angeboten ja auch.
Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn das Säckel der gesetzlichen Pflegeversicherung gefüllt ist. Aber jeder Euro, der auf der Haben-Seite steht, weil Pflegebedürftige notwendige Leistungen nicht erhalten, ist einer zu viel.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Pflege: Viele Leistungen bleiben ungenutzt