Pflege-TÜV
Transparenz bei der Notenvergabe
BERLIN. Schon bald soll es Korrekturen an der Bewertung der Qualität von Pflegeheimen geben, dem sogenannten Pflege-TÜV.
Die entsprechende Entscheidung der Schiedsstelle werde für die nächsten Wochen erwartet, hieß es aus Kreisen der beteiligten Institutionen. Kassen und Träger von Pflegeheimen hätten sich jedoch bereits auf eine neue Bewertungssystematik geeinigt.
Demnach soll es künftig eine neue Stichprobenregelung geben: Pro Pflegeheim solle die Pflege von insgesamt neun Bewohnern begutachtet werden - drei Bewohner aus jeder Pflegestufe sollen hierzu zufällig ausgewählt werden, hieß es.
Bislang werden die Bewohner von Heimen und Kunden von ambulanten Pflegediensten vor Ort nach einem Zufallsprinzip durch das Prüfteam ausgewählt. Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Einrichtungen zu gewährleisten, wird diese Stichprobe nach der Pflegestufenverteilung in der Pflegeeinrichtung geschichtet.
Mit anderen Worten: Wenn bei 20 Prozent der Bewohner einer Pflegeeinrichtung die Pflegestufe 3 festgestellt wurde, dann müssen auch in der Zufallsstichprobe 20 Prozent Pflegebedürftige mit Stufe 3 berücksichtigt sein. Durch die neue Stichprobenregelung müssten künftig mehr als 100.000 pflegebedürftige Personen begutachtet werden, statt wie bisher etwa 84 000, hieß es aus Kreisen.