Pflegefonds

Sicher wie Fort Knox?

Der Pflegevorsorgefonds muss nachgerüstet werden. Verbände fordern mehr Sicherheit gegen den vorzeitigen Zugriff des Staates.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Gesucht: Sicherung gegen vorzeitiges Schlachten.

Gesucht: Sicherung gegen vorzeitiges Schlachten.

© K.-U. Hässler / fotolia.com

BERLIN. Der geplante Vorsorgefonds in der Pflegeversicherung stößt weiter auf Kritik. Bei der Verbändeanhörung zur "kleinen" Pflegereform am Dienstag überwog die Ablehnung dieses Kapitalstocks - freilich aus ganz unterschiedlichen Motiven.

Der Verband der privaten Krankenversicherer hält die jährlich 1,2 Milliarden Euro, die dem Vorsorgefonds zugeführt werden sollten, für Peanuts.

Die privaten Pflegekassen legten für ihre neun Millionen Versicherten pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zurück - dagegen hat die Soziale Pflegeversicherung 70 Millionen Versicherte. Kapitaldeckung, so das Fazit des Verbands, solle "ausschließlich in privater Hand" organisiert werden.

Demgegenüber hat der IKK-Dachverband ein grundsätzliches Problem mit einem kollektiven Kapitalfonds, da so die Umlagefinanzierung "ausgehöhlt" werde, heißt es in der Stellungnahme.

Nach der derzeitigen Konzeption des Fonds werde die Finanzierung des Pflegerisikos für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 bis zum Jahr 2034 auf die Beitragszahler verlagert. Der IKK-Dachverband sieht darin eine "Teilaufhebung des Generationenvertrags".

Kassenverband: Fonds zusätzlich durch Steuerzuschuss speisen

Das Sondervermögen des Fonds soll ab 2035 zur Verfügung stehen, um die Beiträge stabil zu halten und kann angezapft werden, um Beitragsanhebungen zu vermeiden - nicht aber, um bessere Leistungen zu finanzieren.

Der Dachverband fordert daher, im Gesetz den Zweck der Mittelverwendung genau festzuschreiben: als ein Ausgleichsfonds für die überproportionale Leistungsausweitung durch die Baby-Boomer-Jahrgänge.

Die Bundesbank dürfe zudem nicht allein über Verwaltung und Anlage der Gelder entscheiden. Daher müsse ein Vertreter der sozialen Pflegeversicherung im Anlageausschuss des Versorgungsfonds des Bundes vertreten sein, fordern die IKKen.

Bei diesem Fonds handelt es sich um eine kapitalgedeckte Altersversorgung für Beamten und Richter des Bundes und für Berufssoldaten, die seit 2007 existiert. Der Vorsorgefonds der Pflegeversicherung solle zusätzlich durch einen Steuerzuschuss gespeist werden, regt der Kassenverband an.

Dies sei schon aufgrund der versicherungsfremden Leistungen der Pflegekassen (etwa die stationäre Pflege behinderter Menschen oder die Beitragsfreiheit bei Bezug von Mutter- oder Elterngeld) angezeigt.

Der Arbeitgeberverband BDA spricht sich für eine zusätzliche Sicherung der angesparten Beitragsgelder aus. Die Verwaltung des Fonds könne der Bundesbank durch eine "einfachgesetzliche Anordnung" wieder entzogen werden, warnt der BDA.

Deutsche Altershilfe will keinen Vorsorgefonds

Nötig seien daher Treuhandverträge zwischen der Bundesbank als Treuhänder und dem Bundesversicherungsamt als Treugeber. Dieses Instrument sei bei der betrieblichen Altersvorsorge üblich, um Arbeitnehmer vor dem Zugriff auf das für sie zurückgelegte Kapital zu schützen.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe vertritt - wie mehrere Sozialverbände auch - eine völlig andere Sichtweise: Auf den Vorsorgefonds sollte komplett verzichtet werden, um die vorhandenen Mittel in die Umsetzung eines modernisierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu investieren, so das KDA.

Steigende Beitragssätze hingegen sollten durch eine "verbreiterte Basis der Beitragszahler" abgefedert werden - also eine Pflegekasse nach dem Prinzip der Bürgerversicherung.

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