Häusliche Pflege

Tarifstreit mit der AOK Nordost beendet

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Streit um die Vergütung der häuslichen Krankenpflege in Berlin ist vorerst beendet. Die Leistungsentgelte steigen für die Zeit seit 2011 um insgesamt 12,33 Prozent, wie der Caritas-Verband als Vertreter der gemeinnützigen Träger der häuslichen Krankenpflege in Berlin mitteilte.

Damit besteht nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der AOK Nordost erstmals seit 2010 wieder eine Vergütungsvereinbarung für die Mehrzahl der ambulanten Dienste.

Seit 2011 stritten AOK und die Verbände um die Vergütung. Nach dem Scheitern der Verhandlungen lehnte die AOK nach Angaben der Verbände zunächst auch die Vereinbarung einer gemeinsamen Schiedsperson ab.

Gegen die daraufhin von der Kassenaufsicht im Brandenburger Gesundheitsministerium bestellte Schiedsperson äußerten die Pflegeverbände Bedenken hinsichtlich der Neutralität.

Dennoch setzte das Ministerium die Schiedsperson nicht wieder ab. Schließlich bestätigte jedoch ein Gericht die Bedenken der Verbände. Damit war der Weg frei für die Bestellung einer neuen Schiedsperson. Sie hat nun den Schiedsspruch gefällt.

AOK könnte Schiedsspruch anfechten

Die Pflegeverbände in Berlin begrüßen das Schiedsurteil. "Häusliche Krankenpflege erfordert viel Sorgfalt und hohe Fachlichkeit. Angesichts dieser verantwortungsvollen Aufgabe und eines erheblichen Mangels an Fachpersonal ist es unverantwortlich, dass eine angemessene Erhöhung der Entlohnung von der AOK über Jahre verzögert wurde", so der Sprecher der Verbände für ambulante Dienste Hans-Joachim Wasel von der Caritas. Nicht ausgeschlossen ist, dass die AOK den Schiedsspruch anficht.

Auch für Brandenburg haben Kassen- und Pflegeverbände eine Anhebung der Vergütung in der häuslichen Krankenpflege und in der ambulanten Pflege vereinbart, wie die AOK Nordost federführend für die Kassen Mitte Mai mitteilte. (ami)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen