Modellversuch

Sozialstation legt Behandlungspflege fest

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STUTTGART. Vier Sozialstationen bestimmen über Art und Umfang der Behandlungspflege selbst: Das ist Gegenstand eines Modellversuchs der KV Baden-Württemberg und der Ersatzkassen im Land, der bis Ende des Jahres läuft und von der Hochschule Esslingen evaluiert wird.

Rund 30 Ärzte erproben mit den Sozialstationen einen verschlankten Ablauf für den Umgang mit Muster 12, dem Formular für die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Der Arzt stellt wie gewohnt den Bedarf des Patienten an häuslicher Pflege fest, gibt die verordnungsrelevante Diagnose an und legt die Medikation fest.

Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege und die Häufigkeit bestimmt im Modellversuch aber die Pflegestation.

An dem Modellversuch beteiligt sind den Angaben zufolge die Kirchliche Sozialstation Rheinfelden, die Sozialstation St. Verena Waldshut-Tiengen, die Sozialstation Wendlingen am Neckar und die Ökumenische Sozialstation Sindelfingen.

Die beantragten Maßnahmen würden ohne Prüfung als genehmigt gelten, sagt Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung. Jede fünfte Verordnung im Rahmen des Modellversuchs werde anschließend auf die Plausibilität der Behandlungspflege geprüft.

Mit den beteiligten Patienten habe es eine umfassende Voraberhebung gegeben, bei der die häusliche Krankenpflege nach altem Verordnungsmuster erfasst und bewertet wurde, erläutern der vdek und die KV. (fst)

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