NRW-Pflegereform

Mehr Spielraum für ambulante Hilfen

Der Landtag billigt das Wohn- und Teilhabegesetz mit breiter Mehrheit. Kommunen erhalten mehr Spielraum für ambulante Hilfen.

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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Mit großer Mehrheit hat der Landtag das Wohn- und Teilhabegesetz und das Landespflegegesetz novelliert.

Das soll die Grundlage für den Ausbau ambulanter Versorgungsformen legen, aber gleichzeitig auch zu einer höheren Qualität in den Heimen führen.

"Diese Reform ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensqualität für ältere Menschen und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen", lobte Landesgesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) das Reformprojekt der rot-grünen Landesregierung.

Sie begrüßte, dass Parteigrenzen bei der Verabschiedung keine Rolle spielten. "Die parteiübergreifende Zustimmung spiegelt das breite Bedürfnis nach einer neuen Weichenstellung in der Pflegepolitik wider, die konsequent das Ziel ambulant vor stationär verfolgt", sagte Steffens.

Ambulante Pflegedienste unterstehen künftig der Heimaufsicht

Die Gesetze, die im Laufe des Oktobers in Kraft treten werden, erleichtern den Betrieb von alternativen Betreuungsangeboten wie Pflege-Wohnungen oder Alten-Wohngemeinschaften.

Die Kommunen bekommen mehr Spielraum für die Schaffung ambulanter Unterstützungsangebote, die dazu beitragen sollen, Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit der Heimunterbringung zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern.

Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflege- und Betreuungsangebote unterstehen künftig der Heimaufsicht. Das soll zu einer besseren Qualitätssicherung führen. Um das Versorgungsniveau in stationären Einrichtungen zu erhöhen, hat NRW die Refinanzierungsmöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen verbessert.

Damit soll die Zahl der Einzelzimmer in den Heimen erhöht werden. Ab Mitte 2018 müssen die Einrichtungen eine Einzelzimmer-Quote von 80 Prozent erreichen.

Die Pflegereform verpflichtet die Heime außerdem, Konzepte zur Gewaltprävention und zur Reduktion freiheitsbeschränkender Maßnahmen zu erarbeiten. (iss)

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