Pflege

Mindestlohn macht es auch für die Pflegebedürftigen teuer

Das Mindestlohngesetz steigert auch die Pflegekosten. Die Pflegedienste fürchten die Mehrkosten und bangen um die Versorgung der Pflegebedürftigen. Denn diese erhalten weniger Leistungen für den Pauschalbetrag aus der Pflegeversicherung.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:
Gutes Geld, gutes Image? Experten bezweifeln, dass durch den Mindestlohn die Pflege aufgewertet wird.

Gutes Geld, gutes Image? Experten bezweifeln, dass durch den Mindestlohn die Pflege aufgewertet wird.

© Geller / fotolia.com

BERLIN. In der Pflegebranche profitieren vor allem ungelernte Hilfskräfte vom neuen Mindestlohngesetz. Küchenkräfte einer stationären Einrichtung zum Beispiel erhalten künftig den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 pro Stunde.

Pflegehilfskräfte stehen etwas besser da. Für sie gilt der Pflegemindestlohn, der zum 1. Januar auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro pro Stunde im Osten gestiegen ist.

Damit gibt es in der Pflegebranche künftig drei Lohnstufen - der allgemeine Mindestlohn als Untergrenze für alle Beschäftigten, der Pflegemindestlohn für die Pflegehilfskräfte und der Tariflohn für die Fachkräfte in der Pflege.

Für Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), sind die Neuerungen kein Grund zum Jubel: "Dies ist kein großartiger Reformschritt für die Pflege, denn der Mindestlohn betrifft nur die Pflegehilfskräfte in der Branche."

Westerfellhaus warnt geradezu davor, den Pflegemindestlohn mit der Bezahlung von examinierten Pflegekräften in Verbindung zu bringen. "Pflegefachkräfte erhalten Tarifgehalt und verdienen bereits sehr viel mehr als der Mindestlohn vorsieht - jedoch nicht genug im Vergleich zu anderen Berufsgruppen", sagt er.

Das Mindestlohngesetz verbessert daher aus seiner Sicht ganz und gar nicht das Image des Pflegeberufs. "Wer die Arbeit in der Pflege aufwerten will, muss die tarifliche Eingruppierung der Pflegefachkräfte aufwerten", fordert er.

Debatte um adäquate Entlohnung angeheizt

Thomas Meißner, ebenfalls Mitglied des DPR-Präsidiums, verweist darauf, dass bereits seit Juli 2010 eine Pflegekommission bestehend aus Gewerkschaften, Arbeitgeber und Kirchen die Höhe des Mindestlohnes in der Pflege vorgibt.

Gleichwohl hat das aktuelle Gesetz zum Mindestlohn die Debatte um eine adäquate Entlohnung in der Pflegebranche angeheizt. Darin eingeschaltet hat sich auch Karl-Josef Laumann (CDU), Staatssekretär und Pflegebevollmächtiger der Bundesregierung.

Er betont, dass eine angemessene Bezahlung auch ein Zeichen der Wertschätzung sei und appelliert an die Kostenträger, sich hier nicht aus ihrer Verantwortung zu stehlen und auf Niedriglöhnen zu bestehen.

"Jemand, der eine so anspruchsvolle Tätigkeit wie die Pflege von Menschen ausübt, muss mehr bekommen als nur den Mindestlohn. Gerade bei den Pflegefachkräften ist das heute schon oftmals der Fall, auch wenn es nach wie vor große regionale Unterschiede beim Verdienst gibt", sagt Laumann der "Ärzte Zeitung".

Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit sei es, so Laumann weiter, bei einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen in Zukunft genügend junge Menschen zu finden, die den Pflegeberuf ergreifen. Dazu brauche es faire Löhne.

"Der faire Lohn ist in unserer Sozialen Marktwirtschaft der in Tarifverträgen ausgehandelte Lohn. Ich bin froh, dass der Gesetzgeber im ersten Pflegestärkungsgesetz noch einmal ganz deutlich klar gestellt hat, dass eine Bezahlung nach Tarif nicht unwirtschaftlich ist", betont Laumann.

"Mindestlohn für qualifizierte Pflegekraft unangemessen"

Nach der Einführung des Mindestlohnes steht somit die Debatte um die tarifliche Eingruppierung ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda.

Auch Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betonte jüngst vor Journalisten in Berlin, dass der Mindestlohn kein Maßstab für die Bezahlung von Pflegefachkräften sein dürfe.

"Eine qualifizierte Pflegekraft auf dem Niveau des Mindestlohns zu bezahlen, halte ich für unangemessen", sagte Kiefer.

Bislang gehen die Vergütungen in der Altenpflege in den Bundesländern weit auseinander. Eine bundesweite Anpassung aber würde die Kosten in der Pflegebranche weiter in die Höhe treiben.

Eine konkrete Kostenschätzung dazu gibt es nicht, da die Vergütungen von den Tarifpartnern und die Tagessätze für die Heime zwischen den Kassen und den Trägern direkt ausgehandelt werden.

Wohl aber die Einschätzung von Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes: "Wenn sich die Löhne für qualifiziertes Pflegepersonal in der Altenpflege auf das Niveau der akut-stationären Pflege bewegen würde, ginge dies an den Finanzen der Pflegeversicherung nicht spurlos vorbei."

Tarifpartner gefordert

Politiker wie Jens Spahn (CDU) verweisen auf die Tarifpartner, die jetzt gefordert seien, für eine gute und angemessene Vergütung zu sorgen.

"Wir haben gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von Tariflohn als wirtschaftliche Leistungserbringung im Rahmen der Pflegesätze anzuerkennen ist", sagte Spahn der "Ärzte Zeitung" am Dienstag.

Eine angemessene Bezahlung habe jedoch mit dem Pflegevorsorgefonds nichts zu tun, betonte Spahn: "Der Fonds stellt sicher, dass wir auch in 20 Jahren genügend Geld in der Pflegekasse haben, die heutige Situation müssen wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln stemmen."

Elisabeth Scharfenberg, Bundestagsabgeordnete der Grünen, sieht ebenfalls die Tarifparteien gefordert. Sie befürwortet es jedoch ausdrücklich, Ost und Westgehälter anzugleichen: "Schließlich sind die Leistungen der Pflegekassen in Ost und West auch nicht unterschiedlich."

Sollte sich langfristig ein höherer Refinanzierungsbedarf durch die Pflegeversicherung herausstellen, so Scharfenberg, gehe es darum, dies genau zu prüfen und nicht vorschnell nach Beitragserhöhungen zu rufen.

"Es muss zunächst sichergestellt sein, dass das Geld die Beschäftigten auch wirklich erreicht", sagte Scharfenberg der "Ärztze Zeitung".

Einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag in der Pflege auf den Weg zu bringen, ist das erklärte Ziel der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Etwa 20 Prozent der Pflegeeinrichtungen haben laut Heike von Gradolewski-Ballin, Bereichsleiterin Tarif bei Verdi, bislang keinen Tarifvertrag.

Gefahr für Pflegedienste im Osten

Die damit verbundene Teuerung wird sich in der Pflegebranche deutlich auswirken - auch auf die Versorgung. Pflegedienste in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands werden zu kämpfen haben, sagt beispielsweise Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege.

Und er ergänzt: "Wenn in strukturschwachen Gebieten Pflegeeinrichtungen insolvent gehen, stellt sich schnell die Frage, wer dann die Versorgung übernimmt."

Werner Hesse, Geschäftsführer im Paritätischen Wohlfahrtsverband, sorgt sich weniger um betriebswirtschaftliche Engpässe in den einzelnen Einrichtungen. Viele Anbieter müssen höhere Gehälter zahlen, um eine Abwanderung der Kräfte zu verhindern. Zudem sei es nun gesetzlich geregelt, dass die Pflegekassen die Ausgaben refinanzieren müssen.

Hesse bangt vielmehr um die Versorgung der Pflegebedürftigen. "Aufgrund der gestiegenen Gehälter erhält der Einzelne weniger Leistungen für den Pauschalbetrag der Pflegeversicherung. Wer eine entsprechende Versorgung braucht, muss künftig tiefer in die eigene Tasche greifen", sagt Hesse.

Mindestlohn für Betreuungskräfte

Klar ist, dass die Ausgaben in der Pflegebranche weiter wachsen werden. Vom 1. Oktober 2015 an sollen auch die Betreuungskräfte für Demenzkranke, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Pflegemindestlohn profitieren. Dies trifft nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf rund 780.000 Beschäftigte in der Branche zu.

"Manche Pflegebedürftige und deren Angehörige werden sich dann fragen, ob sie sich die Zuzahlungen noch leisten können", mutmaßt Greiner.

Auch der Pflegemindestlohn wird in den kommenden Jahren stufenweise angehoben. 2017 wird er bei 10,20 Euro pro Stunde im Westen, 9,50 Euro pro Stunde im Osten liegen.

Vertreter der Arbeitgeberseite fürchten daher vor allem, dass weitere Kostensteigerungen hinzu kommen und blocken die sich bereits abzeichnende Debatte über eine tarifliche Angleichung der Gehälter in der Altenpflege ab.

"Wir sehen den Nachholbedarf bei Hilfskräften nun als deutlich erfüllt an", sagt beispielsweise Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste.

Angesichts dieser Regelung halte er einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für "obsolet". (Mitarbeit: Anno Fricke)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Guter Lohn für gute Pflege

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