Linke kritisiert

Regierung drückt sich bei der Pflegereform

Die Linke vermisst in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage klare Aussagen zum Zeitplan der Pflegereform. Das Gesundheitsministerium sieht sich dagegen auf Kurs.

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BERLIN. Die Bundesregierung hält an ihrem Zeitplan zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fest. Derzeit werde der Referentenentwurf ausgearbeitet.

Man sei im Plan, hieß es dazu am Freitag im Gesundheitsministerium. Das Pflegestärkungsgesetz solle noch im laufenden Jahr verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Antwort bleibt unkonkret

Damit reagierte das Ministerium auf Befürchtungen in der Fraktion der Linken, der Zeitplan sei nicht mehr zu halten. Tatsächlich bleibt die Antwort aus dem Gesundheitsministerium auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken unkonkret.

Die Regierung folge bei ihren zeitlichen Überlegungen den Vorgaben des Koalitionsvertrags von Union und SPD. Der sehe vor, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und das dazu gehörige Begutachtungsverfahren in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden solle, heißt es in der Regierungsantwort, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Unterzeichnet hat die Antwort die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) Noch im Sommer werde er einen Gesetzentwurf vorlegen, hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ende Januar per Pressemitteilung verbreiten lassen.

Es könnte eng werden

Dennoch könnte es eng werden. Rund 18 Monate dürfte die Einführung des neuen Begriffs und die damit einhergehende Anpassung der neuen Begutachtungsassessments dauern, hat ein damit befasster Expertenbeirat errechnet. Diese Einschätzung teilt auch die Regierung.

Mit dem geplanten Pflegestärkungsgesetz II soll das Pflegestufenmodell überwunden werden. Bislang sind Bezieher von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in drei Stufen eingeteilt.

Die wurden anhand des Zeitaufwands ermittelt, der sich aus dem Waschen, Kämmen, Ankleiden und der Hilfe beim Essen ergab.

Künftig sollen Bedürftige in fünf Pflegegrade eingeteilt werden, die sich aus dem Grad der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz ergeben. Damit sollen die Leistungen der Pflegeversicherung verstärkt auch an einer Demenz erkrankten Menschen zugute kommen können.

Auch die Kosten der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit ist Thema der Anfrage. Mit der Anhebung des Pflegebeitrages um weitere 0,2 Prozentpunkte ab 2017 und der guten konjunkturellen Lage ergebe sich ausreichend Spielraum.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten fasst die Regierung demnach nicht ins Auge.

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