Neuer Pflegebegriff

Beifall für Vorschaltgesetz

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt die Pflegekassen an die Kandare - und erntet noch Beifall dafür.

Mit einem Änderungsantrag, der an das Präventionsgesetz angedockt werden soll, will die Koalition sicherstellen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig eingeführt wird.

Im zweiten Pflegestärkungsgesetz, dessen Inkrafttreten Anfang 2016 geplant ist, soll der neue Pflegebegriff festgelegt und das Begutachtungsverfahren bestimmt werden. Erst danach wird die Arbeit an den Begutachtungs-Richtlinien abgeschlossen werden können.

Ende April dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Ergebnisse zweier Erprobungsstudien vorgestellt, bei denen das neue Assessmentverfahren an 2000 Versicherten aus ganz Deutschland erprobt wurde. Das Begutachtungsverfahren soll die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu einem von fünf - statt wie bisher drei - Pflegegrade ermöglichen.

Das SGB XI soll um einen Artikel ergänzt werden, der bestimmt, dass Regierung und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen "unverzüglich" einen Zeitplan festlegen, um die Richtlinien zum Begutachtungsverfahren zu ändern. Gerät die Selbstverwaltung bei der Einhaltung der Fristen aus dem Takt, kann das Ministerium selbst die Richtlinien erlassen.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss signalisierten Verbände am Mittwoch Zustimmung zu dem Vorschaltgesetz.

Der GKV-Spitzenverband äußerte, sich für eine fristgerechte Umsetzung einsetzen zu wollen. Dass das BMG bei Verzögerungen notfalls selbst die Richtlinien erlassen will, nannte der Spitzenverband "nicht sachgerecht". ( fst)

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