Hospizgesetz

Regierung prüft Ergänzungen

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung prüft Ergänzungsvorschläge des Bundesrates zum Hospizgesetz. Die gilt etwa für eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize, die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf freiwillig abgeschlossen werden können. Ferner soll der Vorschlag aufgegriffen werden, den Versicherten bei der Beratung durch die Kassen auch allgemeine Informationen über Vorsorgeentscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Geprüft wird auch eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes mit Vereinigungen von Verbänden der Pflegeeinrichtungen über das neuartige Angebot einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase. (HL)

Mehr zum Thema

Fachkraft für Nachtdienst fehlte

Heimaufsicht prüft Polizeieinsatz in Pflegeheim

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“