Pflegestärkungsgesetz

Bundesrat will Kommunen als Kümmerer

Die Länderkammer will in Modellprojekten neue Wege der Pflegeberatung erproben.

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BERLIN. Der Bundesrat will die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken . Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrats zum Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hervor. Am Freitag stimmt die Länderkammer über die Empfehlungen ab.

Im Mai hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Ergebnispapapier vorgelegt, das den Kommunen beispielsweise ein Initiativrecht für die Einrichtung für Pflegestützpunkt einräumt. Die Bund-Länder-Vereinbarungen seien , anders als vereinbart, nicht in das PSG II aufgenommen worden. Konkret schlägt der Gesundheitsausschuss vor, bundesweit 60 "Modellkommunen" zu etablieren.

Beratungsangebote bündeln

Dort sollen Städte und Landkreise die bisher zersplitterten Beratungsangebote der Pflegekassen und der Kommunen bündeln. Nur Kommunen hätten die nötigen Vor-Ort-Kenntnisse, um umfassende Hilfen für Pflegebedürftige zu organisieren.

Ähnlich grundsätzlich ist der Wunsch der Länder, die Schnittstellen zwischen den Sozialbüchern V (Gesundheit) und XI (Pflege) neu zu ordnen. Dabei geht es den Ländern darum, die Pflegekassen anteilig für die geriatrische Reha zahlen zu lassen. Die Finanzverantwortung müsse dort angesiedelt sein, "wo der Nutzen entsteht".

Neu geordnet sehen will der Bundesrat die Kosten für die Pflegeausbildung. "Pflegebedürftige Menschen dürfen durch die Ausbildungskosten nicht individuell belastet werden", heißt es. Bisher können Pflegeeinrichtungen die Ausbildungskosten durch Aufschläge je Belegungstag bei den Pflegebedürftigen abrechnen. Hier sei die Versichertengemeinschaft gefordert - an der Finanzierung sollte die private Pflegeversicherung beteiligt werden.

Nachbesserungsbedarf sieht der Bundesrat zudem bei vielen Detailregelungen. So reiche etwa bei der geplanten aufsuchenden Pflegeberatung zu Hause eine "Soll-Regelung nicht aus. Das Gesetz müsse hier einen Rechtsanspruch des Versicherten formulieren. (fst)

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