Pflegeausbildung

Laumann: "Wir brauchen künftig jährlich 20.000 neue Pfleger"

Die Regierung macht Tempo beim Pflegeberufsgesetz. Das Gesundheitsministerium hat zusätzliche Informationen zum geplanten Umfang und der Aufteilung der generalistischen Ausbildung in der Pflege veröffentlicht.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Zwei Pflegerinnen helfen einer Patientin aufzustehen. Die Pflegeausbildung steht vor einem Umbruch.

Zwei Pflegerinnen helfen einer Patientin aufzustehen. Die Pflegeausbildung steht vor einem Umbruch.

© AOK Mediendienst

BERLIN Die Reform der Pflegeberufe ist einen Schritt weiter. Am Dienstagabend hat das Gesundheitsministerium Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Sie soll den im Januar vorgelegten Kabinettsentwurf eines Pflegeberufsgesetzes ergänzen. Der Entwurf sieht vor, die bisher getrennt verlaufenden Ausbildungsgänge der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

Der Verordnungsentwurf wird nun etwas konkreter. Zu Beginn soll eine einheitliche Grundausbildung stehen, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten soll. Die Pflegeschüler sollen zusätzlich Gelegenheit erhalten, in einem Wahlfach Kenntnisse zu vertiefen.

Dass die Verordnung mitten in die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeberufsgesetz platziert wird und nicht im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes, ist ein Novum.

Darauf hatten Pflegepolitiker aus der Union gedrungen. Das Pflegeberufegesetz soll nach den Planungen des Gesundheitsministeriums noch in diesem Jahr verabschiedet werden. 2018 könnte dann der erste Ausbildungsjahrgang in die Generalistik einsteigen.

Es gehe nicht darum, die bisherigen Berufsbilder der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege einfach "zusammenzuklatschen", kommentierte der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann am Mittwoch den ersten Aufschlag für die Verordnung.Laumann sprach bei einer Veranstaltung des Vincentz Networks im Vorfeld der Leitmesse Altenpflege vom 8. bis 10. März in Hannover.

Ziel sei eine völlig neue Ausbildungsphilosophie. Die Pflegeausbildung müsse eine Antwort auf den wachsenden Fachkräftebedarf in der Zukunft geben. In den kommenden 25 Jahren werde die Zahl der Pflegebedürftigen um jährlich zwei bis drei Prozent wachsen, sagte Laumann. Das bedeute einen zusätzlichen Bedarf an Pflegekräften von 20.000 im Jahr.

Deren Qualifikationen sollten dann den wachsenden Bedarf an medizinischer Behandlungspflege in Altenheimen und den zunehmenden altenpflegerischen Bedarf in Krankenhäusern gleichermaßen abdecken.

Die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Die Ausbildung dauert drei, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie soll 4600 Stunden umfassen, 2100 Stunden Theorie und Praxis in der Pflegeschule, 2500 Stunden praktische Ausbildung.
  • Die konkreten Ausbildungsinhalte sollen von einer Fachkommission erarbeitet werden. Dabei soll es nicht um die Addition der bisherigen Curricula gehen, geplant ist vielmehr eine Neukonzeption.
  • Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Orientierungseinsatz (400 Stunden); für die stationäre Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Pflege sind jeweils 400 Stunden vorgesehen.
  • Pflichteinsätze in der Pädiatrie und der Psychiatrie sind mit 120 Stunden bemessen.
  • Die Spezialisierung erfolgt in 500 Stunden während der praktischen Ausbildung.
  • Für die Pädiatrie gelten Sonderregeln. Wer sich darauf spezialisieren will, soll schon während der Ausbildung rund 1500 Stunden ausschließlich in der pädiatrischen Versorgung lernen können.
  • Die berufsqualifizierende universitäre Pflegeausbildung, die mit dem Gesetz eingeführt wird, folgt im Wesentlichen der Aufteilung der beruflichen Pflegeausbildung. Die Praxiszeiten sollen jedoch auf 2300 Stunden begrenzt werden können.

Die Pläne stoßen auf Vorbehalte, zum Beispiel bei den Arbeitgebern. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, warnte am Mittwoch davor, die aktuell positive Nachfrage in der Altenpflegeausbildung durch die Generalistik auszubremsen. Die Bundesländer wiederum haben am vergangenen Freitag die Bundesregierung aufgefordert, sich mit der Reform bis 2019 Zeit zu lassen.

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