Pflegestärkungsgesetz III
AOK bemängelt Eingriffsrechte der Kommunen
BERLIN. Das geplante Pflegestärkungsgesetz III stößt beim AOK-Bundesverband auf harsche Kritik. Kern des Ende April vorgestellten Referentenentwurfs ist es, nach der Ausweitung der Pflegeleistungen nun den Kommunen wieder eine aktivere Rolle bei der Pflege zuzuweisen. Steuerung und Koordination der Pflege vor Ort stehen dabei im Mittelpunkt.
Aus Sicht der AOK sind die geplanten Eingriffsrechte der Kommunen "zu tiefgehend". Dadurch würde die Entscheidungsbefugnis der Pflegekassen "erheblich" eingeschränkt. Städte und Gemeinden sollen laut Entwurf neue Beratungsstrukturen in Modellprojekten erproben dürfen.
Dabei können die Landesverbände der Pflegekassen angehalten werden, gemeinsam und einheitlich mit dem zuständigen Sozialhilfeträger Vereinbarungen zu schließen, in denen auch über das Personal, die Finanz- und Sachmittel entschieden wird - die Pflegekassen müssen das dafür nötige Geld beisteuern.
Ein solches Vorgehen laufe einem "partnerschaftlichen Verhältnis der Beteiligten zuwider", bemängelt die AOK. Kritikwürdig sei in diesem Zusammenhang auch, dass Landkreise und kreisfreie Städte ein Initiativrecht erhalten sollen, um Pflegestützpunkte zu erreichen. Hier fürchtet der Kassenverband "qualitative Einbußen", da die AOK bisher Pflegeberatung und Pflegekurse "individuell gestalten" könne. (fst)