Pflegekosten

"Teilkasko" gegen Altersarmut?

Christliche Heimbetreiber fordern, die Finanzierung der Pflegeversicherung umzubauen. Vorbild ist das "Teilkasko-Modell" wie etwa bei der Kfz-Haftpflicht.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:

BERLIN. Vertreter der evangelischen Pflegedienste plädieren dafür, die Pflegeversicherung auf eine neue Finanzierungsbasis zu stellen. Ziel ist es eine "echte Pflegeteilkaskoversicherung" aufzubauen. Das würde bedeuten, dass die Pflegekasse alle notwendigen, pflegebedingten Kosten übernimmt und der Versicherte nur einen gesetzlich festgelegten Eingenanteil pro Pflegetag bezahlen muss. "Die Pflegeversicherung muss strukturell verändert werden, damit die Pflegekosten für alle finanzierbar sind, unabhängig davon, wo sie leben", sagte Bernhard Schneider, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) am Dienstag in Berlin.

Im Wahljahr 2017 will der Verband nun Politik und Öffentlichkeit von seinem Konzept überzeugen. Auch ein Gutachten ist bereits vergeben. Professor Heinz Rothgang, Pflegeexperte aus Bremen, soll den Vorschlag auf seine Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit prüfen. Die Ergebnisse sollen auf einer Tagung im Mai vorgestellt werden.

Schneider schätzt, dass sich die notwendige Beitragsanhebung in einer "überschaubaren Größenordnung von 0,5 bis 1,5 Prozentpunkten" bewegen werde. Nach einer Beispielrechnung seines Verbandes zahlt die Pflegekasse bislang für einen Heimbewohner mit Pflegegrad 3 pro Tag 42 Euro. Der Betroffene legt nochmals 28 Euro drauf. Mit Unterkunft, Verpflegung und Miete summieren sich die monatlichen Kosten für ihn auf rund 2158 Euro. "Das ist für etwa ein Drittel der Heimbewohner zu viel", sagte Schneider. Aktuell seien etwa 450.000 Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. "Die Pflege steckt in einer Armutsfalle", sagte Schneider.

Mit dem DEVAP-Konzept würde die Pflegevergütung auf 60 Euro pro Tag steigen und der Heimbewohner müsste zehn Euro zuzahlen. So ließen sich die monatlichen Ausgaben auf rund 1.620 Euro reduzieren. "Nach der Regelung im SGB XI trägt der Einzelne das Risiko, in einer Teilkaskoversicherung hingegen die Solidargemeinschaft", betonte Schneider.

Für einen "Paradigmenwechsel bei der Pflegeversicherung" sei es zudem notwendig, die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär abzubauen und verlässliche, kommunale Pflegeinfrastrukturen zu etablieren.

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