Saarland

Kontrolle der Pflegedienste wird verschärft

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SAARBRÜCKEN. Auch die ambulanten Pflegedienste unterstehen im Saarland künftig der Heimaufsicht. Außerdem müssen alle in der Pflege arbeitenden Menschen in bestimmten Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das hat das Landesparlament kürzlich beschlossen.

Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) erklärte, durch die Novellierung des Landesheimgesetzes könne man besser auf Missstände reagieren. So könne man durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die ambulanten Pflegedienste den Abrechnungsbetrug leichter bekämpfen und bei Beschwerden über die Pflegedienste Überprüfungen einleiten. Es sei aber nur eine anlassbezogene Strukturprüfung vorgesehen. Der Zwang zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen solle die Pflegekräfte nicht unter Generalverdacht stellen. Vielmehr könnten derart klare Regelungen "dafür sorgen, dass "schwarze Schafe" künftig weniger Möglichkeiten mehr haben, den guten Ruf der Pflege und der dort Arbeitenden nachhaltig zu belasten".

Die Neufassung des Gesetzes sieht auch eine erweiterte Experimentierklausel vor. Danach kann die Heimaufsicht den Trägern auf Antrag erlauben, neue und "von den verfassten Verordnungen abweichende modellhafte Betreuungs- und Wohnsettings einzurichten".(kud)

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