Kooperationsverträge mit Heimen

Spahn sticht in ein Wespennest bei der Heimversorgung

Rund 13.000 Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Pflegeheimen gibt es bereits. Die Koalition will mehr und kündigt neue Pflichten für die KVen an. Die reagieren sauer.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ärzte erhalten ihren Aufwand für Heimbesuche und Koordination der Behandlung extrabudgetär vergütet.

Ärzte erhalten ihren Aufwand für Heimbesuche und Koordination der Behandlung extrabudgetär vergütet.

© Sven Hoppe / dpa / picture alliance

BERLIN. Eine institutionalisierte ärztliche Betreuung von Heimbewohnern hat Vorteile: Weniger Krankenhauseinweisungen, eine koordinierte Medikation ohne Doppelverschreibungen, den Abbau unnötiger Einsätze der Rettungsdienste, eine geringere Inanspruchnahme der ärztlichen Bereitschaftsdienste. So sehen es die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband.

In einer Anlage zum Bundesmanteltarifvertrag haben sie genau diese Ziele festgelegt. In Kraft ist die Anlage seit Januar 2014. Seit Juli 2016 gelten die dazugehörigen EBM-Ziffern. Der Einsatz nichtärztlicher Praxisassistentinnen in Heimen wurde erleichtert.

Rund 13.000 Verträge zwischen Heimen und Ärzten sind laut Auskunft der KBV von Donnerstag auf dieser Basis seither geschlossen worden. Die Ärzte erhalten ihren Aufwand für Heimbesuche und Koordination der Behandlung extrabudgetär vergütet.

Die Bundesregierung vermisst gleichwohl Dynamik in diesem Thema. Deshalb sollen die Heime künftig verpflichtend Kooperationsverträge mit Ärzten abschließen müssen. Bisher handelt es sich lediglich um eine Soll-Bestimmung.

KVen sollen Verträge vermitteln

Die Kassenärztlichen Vereinigungen wiederum sollen dazu verdonnert werden, solche Verträge binnen drei Monaten zu vermitteln.

Diese von Union und SPD untereinander abgestimmten Pläne hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch als Teil eines Pakets von geplanten Pflegegesetzen vorgestellt.

Bei den Spitzenvertretern der KBV stößt das Vorhaben auf harsche Kritik. "Die ärztliche Selbstverwaltung droht, bestraft zu werden. So geht es nicht!", wetterte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Donnerstag. Der Weg des Zwangs wäre falsch, der Gesetzgeber sollte diesen nicht beschreiten. Vertragsärzte seien keine Angestellten der KVen, ergänzte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Zudem würden die Heimbesucher in ihrer freien Arztwahl beschnitten.

Gärender Konflikt

Unterschwellig gärt ein Konflikt zwischen Ärzten und den betreuten Heimen. In vielen Heimen sei das Personal nicht qualifiziert genug, um die Dringlichkeit eines Arztbesuchs abschätzen zu können, heißt es in der Ärzteschaft. Die Pflegesituation sei nicht immer gut. Aus Unsicherheit würden die Dienste der kooperierenden Ärzte oft unnötigerweise in Anspruch genommen.

"Wir sind bereit, uns der schwierigen Situation in der Heimbetreuung anzunehmen", sagte Gassen am Donnerstag. Wichtig sei aber, dass die Ärzteschaft die medizinischen Standards definiere. Die Koalition will gerade in der Behandlungspflege Verbesserungen schaffen. 13.000 Fachpflegestellen sollen ausdrücklich dafür extra geschaffen werden.

Lesen Sie dazu auch: Spahns Gesetzespaket Nr. 2: Hausärzte zur Kooperation mit Pflegeheimen verpflichtet Sofortprogramm Pflege: Spahn bläst Kassenkritik entgegen

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