Gestoppt

Präventionsgesetz scheitert im Bundesrat

Der Bundesrat hat das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Auch das Anti-Korruptions-Gesetz ist gescheitert.

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BERLIN. Die Länder haben das von der schwarz-gelben Koalition geplante Präventionsgesetz gestoppt. Mit der Mehrheit von SPD-, Grünen- und Linkspartei-regierten Ländern verwies der Bundesrat das Gesetz am Freitag in Berlin in den Vermittlungsausschuss.

Damit ist das Gesetz für diese Legislaturperiode gescheitert. Auch die Pläne der Koalition für einen schärferen Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen liegen somit auf Eis. Mit zusätzlichen Millionenausgaben sollten die Kassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen.

Für eine wirkungsvolle Gesundheitsförderung müssten jedoch Bund, Länder, Kommunen und alle Sozialversicherungszweige sowie die PKV auf gesetzlicher Grundlage zusammenarbeiten, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke).

Die Koalition habe somit die Chance vertan, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, den die Länder mittragen können. Jetzt müsse es verhindert werden, betonte Gesundheitssenator Herman Schulte-Sasse aus Bremen (parteilos). Schließlich ließen sich im Nachhinein solche Unzulänglichkeiten nur schwer korrigieren. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition sei mit heißer Nadel gestrickt.

Im Schnellverfahren habe die Koalition einen Haken hinter das Thema machen wollen, was Gesundheitsminister Daniel Bahr noch zum Leitthema der zweiten Hälfte der Legislaturperiode ausgerufen hatte.

Strafbarkeitslücke bei Korruption nicht geschlossen

Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern sollte zudem verboten werden.

SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot der Korruption im Strafrecht und nicht ausschließlich im Sozialrecht zu verankern, wie es der Vorschlag der schwarz-gelben Koalition vorsah.

Auf diese Weise hätte auch der Bereich der privaten Krankenversicherung erfasst werden können, sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, niedergelassene Ärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte im Sinne des Strafgesetzbuchs.

Linken-Politikerin Kathrin Vogler begrüßte die Entscheidung des Bundesrates: "Wer Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten wirklich bekämpfen will, muss das im Strafgesetzbuch ahnden."

Nur dann könnten alle Ärzte, die unzulässiger Weise Vorteile annehmen, belangt werden; und zwar auch die, die ausschließlich Privatpatient behandeln.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) warf dem Bundesrat vor, mit dem Beschluss sinnvolle Präventionsangebote in Kitas, Schulen, Senioreneinrichtungen und Betrieben zu verhindern.

"Mit dem Gesetz hätten die Krankenkassen eine halbe Milliarde Euro jährlich für Leistungen zur Prävention bereitstellen müssen", sagte Bahr der "Ärzte Zeitung".

So sei so viel wie niemals zuvor. Zudem verhinderten die Länder, dass die Strafbarkeitslücke bei der Korruption geschlossen werde. (sun)

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