Präventionsgesetz

Konferenz hat die Arbeit aufgenommen

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BERLIN. Die Umsetzung des Präventionsgesetzes ist einen entscheidenden Schritt weiter. Am Montag hat sich in Berlin die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert.

Dieser Akt bahnt den Weg für eine künftige Nationale Präventionsstrategie. Die soll gemäß des am 25. Juli in Kraft getretenen Präventionsgesetzes nun von der NPK aufs Gleis gesetzt werden.

Erste Aufgabe des Gremiums ist es, Ziele und Handlungsfelder für eine gesundheitliche Prävention von frühester Kindheit bis ins hohe Alter zu definieren.

In erster Auflage sollen diese Vorgaben bis zum 31. Dezember vorliegen. Bis 2019 und ab dann alle vier Jahre soll die Präventionskonferenz einen trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. Erklärtes strategisches Ziel der Zusammenarbeit aller Leistungsträger ist es, Synergieeffekte auszulösen und mehr Menschen zu erreichen.

Die private Assekuranz tauchte in den am Montag dazu verbreiteten Mitteilungen nicht auf. Nach Auskunft von PKV-Verbandssprecher Stefan Reker war die PKV beim Gründungsakt der NPK vertreten.

Die PKV werde in dem Gremium kein Stimmrecht haben, sagte Reker der "Ärzte Zeitung". Grund sei, dass die PKV das Geld ihrer Versicherten nicht dem Regiment der Sozialgesetzgebungslogik unterwerfen könne. Eine Geschäftsordnung, in der unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Nationaler Präventionskonferenz und PKV geregelt werden könnte, muss erst noch erarbeitet werden. (af)

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