Gebärmutterhalskrebs

Ärzte-Initiative lehnt geplantes Screening ab

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BERLIN. Gynäkologen und Zytologen kritisieren die geplanten, schwerwiegenden Änderungen bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Bislang erfolgte die Gebärmutterhals-Vorsorge durch einen jährlichen Abstrich (PAP-Abstrich) und dessen zytologische Untersuchung als GKV-Leistung.

Künftig haben Frauen zwischen 30 und 60 Jahren für eine Übergangszeit von sechs Jahren die Wahl, ob sie weiterhin einen PAP-Abstrich vornehmen lassen oder sich für den Test auf Humane Papillomviren (HPV-Test) entscheiden.

Nach Ablauf der Testphase, die wissenschaftlich begleitet wird, wird die als überlegen angesehene Methode als Standard der gesetzlichen Früherkennung eingeführt.

Die Richtlinien des GBA, in denen dieser die Änderungen festlegt, erlauben keine Kombination beider Verfahren. Auch ein Wechsel innerhalb des Screeningintervalls von fünf Jahren sieht der GBA nicht vor. Für Frauen zwischen 20 und 30 Jahren ändert sich während der Übergangsphase vorerst nichts.

"Davon auszugehen, dass Frauenärzte Patientinnen umfassend zu beiden Methoden beraten werden, ist nicht realistisch", sagte Professor Henrik Griesser, Mitglied der Initiative "Gebärmutterhalskrebs verhindern" und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Zytologie.

Kritik an zu langer Testphase

Die Initiative möchte dazu beitragen, Frauen und Ärzte über eine Online-Plattform (www.gebärmutterhalskrebs-verhindern.de), Umfragen und Kongresse gezielt über Screeningmethoden zu informieren. Ihr gehören Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen an. Sie wird vom Unternehmen HOLOGIC finanziell unterstützt.

Weitere Kritikpunkte der Initiative: die zu lange Testphase (sechs Jahre) und die selektive Auswahl der Screening-Methoden (PAP und HPV).

In das Testverfahren des GBA sollten alternative Untersuchungsmethoden einbezogen werden, die in der Wissenschaft bereits als leistungsfähig anerkannt wurden, heißt es im Positionspapier der Initiative zum Optionsmodell des GBA.

Hintergrund: Der Bundesausschuss hat im März 2015 beschlossen, im besagten Optionsmodell die beiden Methoden gegeneinander zu testen. Gleichzeitig hatte er das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) damit beauftragt, binnen 18 Monaten standardisierte Einladungsschreiben und eine Versicherteninformation als Entscheidungshilfe für das organisierte Screening zu erstellen.

Die Entscheidungshilfe soll die Frauen dabei unterstützen, eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Zervixkarzinom-Screening treffen zu können.

Im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) von 2013 war der GBA damit beauftragt worden, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Früherkennungsprogramme für Gebärmutterhalskrebs zu regeln.

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