GBA-Richtlinie

Gröhe nimmt Psychotherapeuten in die Pflicht

Der Gemeinsame Bundesausschuss muss nachsitzen. Das Gesundheitsministerium hat die Novelle der Psychotherapie-Richtlinie beanstandet. Bis zum 30. November muss das Gremium die Nachbesserungen beschließen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Vor jeder Psychotherapie soll es künftig eine für Patienten verpflichtende Sprechstunde geben.

Vor jeder Psychotherapie soll es künftig eine für Patienten verpflichtende Sprechstunde geben.

© pressmaster / fotolia.com

BERLIN. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will einen breiten Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Jetzt hat er die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitete neue Psychotherapie-Richtlinie beanstandet.

Der GBA darf demnach das neu eingeführte Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde nicht als "Kann-Leistung" bezeichnen. Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde handele es sich um eine spezifische Leistung, die der Verbesserung der Versorgung diene und die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen habe.

Kurz: An der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Psychotherapeuten müssen die Sprechstunden anbieten, die den weiterführenden Behandlungsbedarf abklären sollen. Ausnahmen seien im Binnenverhältnis zwischen KV und Therapeut zu klären.

Zeitnaher Zugang zur orientierenden Diagnostik

Die psychotherapeutische Sprechstunde zu organisieren ist ein Auftrag des Gesetzgebers im Mitte 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz. Damit soll ein zeitnaher Zugang zu einer orientierenden Diagnostik und Beratung möglich werden.

Der GBA hatte am 16. Juni folgende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen: "Der Therapeut oder die Therapeutin kann Sprechstunden anbieten und teilt dies sowie die Erreichbarkeit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Information der Patientinnen oder Patienten mit. (...)"

Das Ministerium sieht den Willen des Gesetzgebers so nicht adäquat umgesetzt. Dem Bundesausschuss wird in dem von Ministerialdirektor Dr. Ulrich Orlowski unterzeichneten Beanstandungsbescheid eine Überschreitung seiner Richtlinienkompetenz vorgeworfen.

Der Regelungsauftrag des GBA beziehe sich darauf, wie psychotherapeutische Sprechstunden eingerichtet werden könnten. Er erfasse aber nicht, ob überhaupt psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten seien.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen werden belehrt. Die Sicherstellung der Versorgung sei Sache der KVen. Die Bedeutung eines ausreichenden Angebots an psychotherapeutischen Sprechstunden habe der Gesetzgeber ausdrücklich unterstrichen, als er die Vermittlung solcher Erstgespräche auch zur Aufgabe der Terminservicestellen gemacht habe.

Eine Regelung, die es dem Vertragspsychotherapeuten ermögliche, ein für den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung essentielles Leistungsangebot abzulehnen, kollidiere daher mit dem Sicherstellungsauftrag der KVen, argumentiert das Ministerium.

Das Ministerium geht von einem Bedarf von 10.000 Sprechstunden zu je 50 Minuten pro Woche aus, den die KVen anbieten müssten, um die pro Jahr erwartete Nachfrage von rund 500.000 Patienten zu decken. Der GBA hat seine Richtlinie so formuliert, dass eine einführende Sprechstunde künftig für die Patienten verpflichtend sein soll.

Zweifel, dass Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen

Das Ministerium bezweifelt, dass die Behandlungskapazitäten dafür zur Verfügung stehen. Der GBA soll Stellung dazu nehmen, ob nicht eine Übergangsfrist sinnvoll sein könnte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wollte die Beanstandung am Mittwoch nicht kommentieren. Es gebe noch Beratungsbedarf, hieß es dort. Die Nachfrage bei den Terminservicestellen hat sich in den ersten sechs Monaten ihres Bestehens zäh entwickelt.

Die KVen haben die Kapazitäten zum Teil heute schon auf den erwarteten Mehrbedarf ausgelegt, wenn die Sprechstunde zum 1. April 2017 eingeführt wird.

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dr. Dietrich Munz zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht: Als freiwilliges Angebot sei die Sprechstunde flexibler und ermögliche jeder einzelnen Praxis, ihre Schwerpunkte dem Bedarf anzupassen, sagte Munz.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Psychotherapierichtlinien: Auf die Kohle kommt es an

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