Psychotherapeuten-Honorar

Ministerium prüft Beschluss noch

Die Vergütungsbewertung neuer Psychotherapie-Leistungen hat einen Proteststurm ausgelöst. Das BMG hält sich noch bedeckt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vergütungsregeln für die neuen psychotherapeutischen Leistungen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss Ende März festgelegt hat, hängen noch in der Prüfschleife beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die Beschlüsse können innerhalb von zwei Monaten durch die Rechtsaufsicht beanstandet werden. Der Beschluss vom März war auf Kritik gestoßen, da die neuen Leistungen geringer vergütet werden als die Richtlinienpsychotherapie. Mehrere Verbände und die KBV bemängelten, der Aufwand für Vor- und Nachbereitung sowie für die Dokumentation sei vom Bewertungsausschuss falsch eingeschätzt worden.

Allerdings hat die gemeinsame Selbstverwaltung nach Einschätzung des BMG die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen korrekt umgesetzt – die jeweiligen Beschlüsse seien nicht beanstandet worden. Weitere und präzisere Vorgaben für den Bewertungsausschuss hält das Ministerium für "nicht angezeigt". Eine von den Punktzahl- und Punktwertanpassungen aller anderen Leistungen losgelöste Prüfung des Anpassungsbedarfs psychotherapeutischer Leistungen würde "im Verhältnis zu allen anderen Arztgruppen einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot bedeuten", erläutert das BMG.

"Sachgerecht" ist aus Sicht des Ministeriums auch, dass sich die Vermittlung durch die Terminservicestellen auf die Sprechstunde und die Akutbehandlung beschränkt. Termine für die Richtlinienpsychotherapie würden hingegen nicht vermittelt. Das BMG habe bisher von keinen Problemen bei der Terminvermittlung erfahren, heißt es in der Antwort.

Im Zeitplan sieht das Ministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Die Beratungen hierzu hätten bereits begonnen, zudem habe der GBA ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. (fst)

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