Techniker Krankenkasse

HzV-Vertrag mit neuen Ziffern für Prävention

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Deutsche Hausärzteverband und die Techniker Kasse haben ihren Hausärztevertrag renoviert. Geöffnet worden ist die Teilnahme nach Angaben der Vertragspartner für angestellte Hausärzte. An der Vereinbarung nach Paragraf 73b SGB V nehmen bundesweit rund 8600 Hausärzte und über 300.000 TK-Versicherte teil. Der Vertrag war erstmals zum 1. Oktober 2011 aufgelegt worden, seine Laufzeit ist unbefristet. Der überarbeitete Vertrag startet zum 1. April, die Vergütungsregelungen gelten bis Ende Juni 2020.

Neue Leistungselemente enthält die HzV insbesondere bei der Palliativbehandlung und bei der Prävention. So wird beispielsweise der Hausbesuch bei Palliativpatienten zusätzlich mit einem Zuschlag von 20 Euro gefördert. Neuer Bestandteil des Vertrags ist das Hautkrebsscreening, das als Einzelleistung mit 22,53 Euro vergütet wird. Auch die Krebsfrüherkennung ist als neue Einzelleistung aufgenommen worden (Frauen: 18,95 Euro, Männer: 15,06 Euro). Die Gesundheitsuntersuchung für Versicherte über 36 Jahre – sie kann alle zwei Jahre abgerechnet werden – wird dem Hausarzt mit 45 Euro honoriert.

Wie schon bisher ist eine Honorar-Obergrenze vereinbart. Danach soll ein durchschnittlicher Fallwert von 76 Euro pro eingeschriebenem Versicherten und Quartal nicht überschritten werden soll, anderenfalls erfolgt eine Kürzung der Pauschale P2. (fst)

Mehr zum Thema

Reaktionen auf Gesetzentwurf

Geplantes Versorgungsgesetz entzweit die Geister

Bundesweites Modellvorhaben

Die Ganz-Genom-Sequenzierung startet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen