"Versorgungslandschaft Pflege"

Neues IV-Projekt für bessere Heimversorgung

Mit der "Versorgungslandschaft Pflege", die der Hausärzteverband mit dem Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) vereinbart hat, wird die kontinuierliche und koordinierte hausärztliche Versorgung in Pflegeheimen sichergestellt. Bislang eine Achillesferse des Gesundheitssystems.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Versorgung eines pflegebedürftigen Patienten. Die enge Abstimmung mit dem Hausarzt ist nicht immer der Standard.

Versorgung eines pflegebedürftigen Patienten. Die enge Abstimmung mit dem Hausarzt ist nicht immer der Standard.

© Klaro

NEU-ISENBURG. Die Medizin in Alten- und Pflegeheimen gilt nicht gerade als Musterbeispiel dafür, wie das konventionelle Kollektivvertragssystem dem Sicherstellungsauftrag nachkommt.

Mehrfach war die Versorgung von Heimen mit ärztlichen Leistungen Gegenstand politischer Interventionen.

Doch der gesetzliche Rahmen - insbesondere die seit einigen Jahren existierende Möglichkeit, auch Leistungserbringer aus der Pflege in Vertragsmodelle der Integrationsversorgung nach Paragraf 140 a einzubeziehen - erscheint ausreichend.

Notwendig ist vor allem das Engagement der Leistungserbringer und ihrer Organisationen selbst.

Auch für Heimbewohner

Versorgungsziele: Vermeidung nicht notwendiger medikamentöser Polypragmasie, Optimierung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, Verbesserung von Pflegequalität und Pflegestatus, Verbesserung des Zeitmanagements des Heims und der Pflegekräfte

Gemeinsam mit dem Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat der Hausärzteverband die Initiative ergriffen und die "Versorgungslandschaft Pflege" vereinbart, die nun den Kassen als IV-Vertrag angeboten wird.

Auch diese Versorgungslandschaft setzt auf einen bestehenden Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung auf: Ärzte, die daran teilnehmen, erfüllen auch die Bedingungen der Versorgungslandschaft.

In Frage kommende Patienten werden via HzV-Einschreibung in die indikationsspezifische Versorgungslandschaft integriert. Möglich werden soll dies künftig auch für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

Umfrangreicher Pflichtenkatalog

Hausärzte und beteiligte Pflegeheime haben sich dazu auf einen umfangreichen Pflichtenkatalog geeinigt:

› Regelmäßige, mit dem Heim koordinierte Visiten des Hausarztes, darunter auch eine präventive Visite vor dem Wochenende;

› Vereinbarung individueller Zielwerte mit dem Patienten und regelmäßige Überprüfung;

› Gewährleistung der medizinischen Betreuung außerhalb der Sprechstunden, indem Hausärzte der Region einen kooperativen Verbund zur Sicherstellung der Heimversorgung, etwa auch zur Urlaubsvertretung bilden,

Koordination von Prävention, Diagnostik, Therapie und Reha mit dem Hausarzt, vorausplanendes Krisenmanagement, frühzeitige Kontaktaufnahme zu Fachärzten und Kliniken sowie anderen nichtärztlichen Heilberufen;

Gemeinsame Fortbildung von Ärzten und Pflegemitarbeitern zu Themen wie Ernährung, Hautpflege, Wundversorgung, Palliativversorgung und Sterbebegleitung.

Vier weitere "Versorgungslandschaften"

Die beteiligten Heime sind verpflichtet, vorrangig an der IV-Versorgung beteiligte Hausärzte zu kontaktieren. Sie stellen ferner eine Situation her, die eine Untersuchung von Patienten sowie deren Beratung in einem geschützten Umfeld erlauben.

Möglichst soll dies in einem eigenen Sprech- und Behandlungszimmer stattfinden. Bei Visiten soll immer eine Pflegekraft zugegen sein. Krankenhauseinweisungen werden gemeinsam mit dem Arzt vorbereitet.

Die Versorgungslandschaften - weitere Indikationen sind Rheuma, Diabetes, Schmerz und Demenz - stellt der Hausärzteverband derzeit den Krankenkassen mit dem Ziel vor, konkrete Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

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