IV-Verträge

Pharmafirmen sind willkommen

Das Bundesversicherungsamt hat keine Bedenken, Pharmafirmen an IV-Verträgen zu beteiligen. Allerdings dürfe das Unternehmen nicht aus ökonomischen Gründen steuernd in die Versorgung eingreifen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
IV-Verträge und Pharmafirmen: Das Bundesversicherungsamt hält eine Beteiligung für sinnvoll.

IV-Verträge und Pharmafirmen: Das Bundesversicherungsamt hält eine Beteiligung für sinnvoll.

© LuckyBusiness/istockphoto

BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Krankenkassen Versorgungsverträge mit pharmazeutischen Unternehmen abschließen.

"Wir teilen die Auffassung des Gesetzgebers, dass es durchaus sinnvoll ist, die Pharmaindustrie an der integrierten Versorgung zu beteiligen", sagte BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner auf dem "Gesundheitskongress des Westens 2013" in Bonn.

Ob Vertragspartner gewinnorientiert arbeiten oder nicht, spiele für das Amt zunächst einmal keine Rolle. "Wir prüfen die Wirtschaftlichkeit des Konstrukts im Vergleich zur Regelversorgung", sagte Gaßner.

Keine Steuerung der Versorgung zulässig

Nicht akzeptabel wäre es für die Aufsicht allerdings, wenn ein Unternehmen aus ökonomischen Interessen direkt steuernd in die Versorgung eingreift.

Hier sieht er insbesondere die Krankenkassen in der Pflicht, denn sie seien schließlich voll für die Inhalte der Verträge verantwortlich. "Sie sollten die Vorschläge der Pharmaindustrie erst nach kritischer Prüfung übernehmen."

Wichtig sei, dass bei Integrationsverträgen mit Beteiligung der Industrie die Therapiefreiheit des Arztes unangetastet bleibt, betonte Frank Preugschat, Leiter Versorgungsmanagement bei der AOK Niedersachsen.

"Das darf keine Marketing-Maßnahme zum Absatz eines Arzneimittels werden."

Verschiedene Sicherheitsmechanismen im Vertrag

Seine Kasse hat mit dem Unternehmen I3G - einer Tochter von Janssen Cilag - einen bundesweit beachteten Vertrag zur besseren ambulanten Versorgung von Schizophrenie-Patienten abgeschlossen.

Das zugrundeliegende Konzept habe den Aufbau zusätzlicher ambulanter Strukturen vorausgesetzt. "Uns war klar, dass wir einen Partner brauchen, der in der Lage ist, die notwendigen Investitionen zu tätigen", sagte Preugschat.

In den Vertrag seien verschiedene Sicherheitsmechanismen eingebaut worden. "Es gibt eine klare Abgrenzung im Behandlungspfad, dass Janssen-Cilag-Arzneimittel bei der Behandlung nicht im Vordergrund stehen."

Das solle ein umfassendes Controlling sicherstellen. Sollte es bei den relevanten Pharmazeutika zu Umsatzverschiebungen kommen, würden die Vertragspartner gegensteuern, berichtete er. "Das könnte bis zum Ende des Vertrags führen."

Hersteller-Neutralität wichtig

Aus Sicht von BVA-Chef Gaßner wäre ein solches "K.O.-Kriterium" gar nicht notwendig. Eine verbesserte Compliance könne immer zu einem höheren Medikamentenabsatz führen, sagte er.

"Entscheidend ist, dass bei der Versorgung Hersteller-Neutralität gegeben ist."

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