Grüne: Weg mit Hürden für Hausarztverträge!

Die Regierung zeigt kein Interesse an Hausarztverträgen, monieren die Grünen. Das Gesundheitsministerium sieht dagegen keine Diskriminierung von Verträgen nach Paragraf 73b.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Hürden für hausarztzentrierte Verträge wieder abzuschaffen. "Sie hat dieser Versorgungsform in den vergangenen vier Jahren nur Knüppel zwischen die Beine geworfen", sagte der Grünen-Politiker Harald Terpe der "Ärzte Zeitung".

Zudem habe die Regierung es noch nicht einmal geschafft, die Verträge durchzuzählen. Das hatten CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart: Nach drei Jahren sollte festgestellt werden, wie viele Hausarztverträge abgeschlossen wurden.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion geht jetzt hervor, dass bislang lediglich eine vorläufige Auswertung der Verträge aller Kassen mit mehr als zwei Millionen Versicherten gebe.

Demnach stehe "der Mehrheit der in Deutschland lebenden Versicherten dieser Krankenkassen die Möglichkeit für eine HzV zur Verfügung", heißt es in der Antwort. Konkrete Zahlen nennt die Bundesregierung nicht.

Abschluss neuer Hausarztverträge könnte ins Stocken kommen

Aus Sicht der Bundesregierung gibt es zudem keine unterschiedliche Behandlung selektiv- und kollektivvertraglicher Versorgungsbereiche. In der Antwort heißt es: Das Vergütungsniveau der Hausarztverträge orientiere sich grundsätzlich an dem der hausärztlichen Versorgung im Kollektivvertrag.

Es gebe demnach eine Anbindung an die Entwicklung der kollektivvertraglichen Vergütung und somit "Gleichbehandlung" beider Vertragsformen.

Die Bundesregierung räumt zudem ein, dass die Vorgaben im Paragrafen 73b Absatz 5a SGB V den Abschluss neuer Hausarztverträge zum Stocken bringen können.

"Sofern zwischen den Vertragspartnern keine Einigung über die Umsetzung dieser Vorgaben erzielt wird, kann dies - wie auch bei Nichteinigung über andere Vertragsbestandteile - den Abschluss neuer Verträge verzögern."

In diesen Fällen bestehe die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren einzuleiten. Konsequenzen will die Bundesregierung daraus nicht ziehen: Eine Änderung des Paragrafen 73b sei derzeit nicht vorgesehen, schreibt sie.

Terpe kritisierte das scharf: "Die Antwort der Bundesregierung grenzt an Arbeitsverweigerung." Sie bestätige aber den Eindruck, dass die Bundesregierung kein Interesse an Selektivverträgen und der hausarztzentrierten Versorgung habe.

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