HzV-Streit

AOK Bayern klagt jetzt gegen Ministerium

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. "Folgerichtiger" nächster Schritt in der Auseinandersetzung um den bayerischen Hausärztevertrag: Die AOK klagt nun gegen die Aufsichtsanordnung des Gesundheitsministeriums beim Landessozialgericht.

Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den sofortigen Vollzug der Anordnung, mit dem das Ministerium die Anwendung des Hausarztvertrages rückwirkend zum 1. April vorgeschrieben hat.

Gerichtlich will die AOK klären lassen, ob mit dem Schiedsspruch überhaupt eine umsetzbare Regelung getroffen worden ist. Die AOK plädiert dafür, den Vertrag neu zu verhandeln (HL).

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert